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Vernehmlassung

Änderung Kantonales Energiegesetz (KEnG) 2022

Allgemeine Würdigung

Die SVP Kanton Luzern bedankt sich für die Einladung, zum Entwurf «Vernehmlassungen Änderung des Kantonalen Energiegesetzes vom Dezember 2022» Stellung nehmen zu dürfen. Die SVP befürwortet die Stromproduktion auf, an oder in Gebäuden. Die SVP setzt dabei auf Eigenverantwortung, Innovation und Anreize. Der Staat und der Stromabnehmer, sind zudem angehalten gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in die Stromproduktion an Gebäuden, der Wirtschaft, Landwirtschaft oder am Eigenheim investiert wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Stromproduktion an bestehenden Gebäuden lehnte die SVP in der Vergangenheit und auch künftig ab. Einerseits ist nicht jedes Gebäude geeignet zur Stromproduktion und anderseits kann eine solche Investition eine grosse oder gar nicht tragbare finanzielle Belastung bedeuten. Die SVP hat den Anspruch, die Mittel effizient einzusetzen und aus jedem Franken möglichst viel Versorgungssicherheit und Klimaschutz generieren zu können. Investitionen in Solaranlagen an schlechten Standorten helfen weder die Winterstromlücke zu schliessen, noch den Klimaschutz zu verbessern. Aus diesen Gründen beurteilen wir diese Änderung des Kantonalen Energiegesetzes als kritisch und werden die Botschaft, sofern keine Anpassungen (z.B. grosszügige Ausnahmeregelung bei ineffizienten Standorten oder nicht vorhandener Zuleitung) gemacht werden, im Kantonsrat ablehnen.

§ 15 Stromerzeugung bei Bauten D

Die Änderungen im § 15 sind zu streichen.

Begründung

Die Ausweitung von Neubauten auf alle Bauten und von «ein Teil der benötigten Elektrizität» auf das Stromerzeugerpotenzial, ist eine massive Verschärfung und geht uns zu weit. Auch wir begrüssen es, wenn bei Dachsanierungen PVAnlagen installiert werden, diese muss aber auf Freiwilligkeit beruhen. Kommt dazu, dass die Netzleitung ein Ausbau oft gar nicht zulässt. Weiter ist uns der Begriff «Stromerzeugungspotenzial angemessen auszunutzen», zu schwammig. Die Begründung dazu ist für uns zu wenig klar und birgt zudem die Gefahr für weitere Verschärfungen in der Verordnung.

Kapitel 2.2 Versicherungslösung für Stromversorgungssicherheit

Für die Wirtschaft, Landwirtschaft und Bevölkerung ist eine sichere Stromversorgung mit Bandstrom von zentraler Bedeutung. Durch die
Elektrifizierung wird immer mehr Strom benötigt und PV-Anlagen können die Stromlücke im Winter auch nicht schliessen. Deshalb muss im Winter weiterhin mit vermutlich einem noch grösserem Strommangel zu rechnen sein. Reservekraftwerke sind deshalb unverzichtbar, um die eigenständige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten.

Kapitel 2.2 Versicherungslösung für Stromversorgungssicherheit

Für die Wirtschaft, Landwirtschaft und Bevölkerung ist eine sichere Stromversorgung mit Bandstrom von zentraler Bedeutung. Durch die
Elektrifizierung wird immer mehr Strom benötigt und PV-Anlagen können die Stromlücke im Winter auch nicht schliessen. Deshalb muss im Winter weiterhin mit vermutlich einem noch grösserem Strommangel zu rechnen sein. Reservekraftwerke sind deshalb unverzichtbar, um die eigenständige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten.

Kapitel 4 Auswirkungen der Gesetzesänderungen

Es fehlt der Hinweis, welche Kostenfolgen die Massnahme für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer hat. Wir erwarten, dass dazu Ausführungen erfolgen.

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