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Vernehmlassung

Privatunterricht – Änderung Bewilligungsvoraussetzungen Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf

Frage 1

Sind Sie damit einverstanden, dass Personen, die Privatunterricht erteilen oder die an einer Privatschule unterrichtenden Lehrpersonen in der Regel über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung verfügen müssen?

Unter einer stufen- und fachgemässen Ausbildung wird Folgendes verstanden:

in den Zyklen 1 und 2: Lehrdiplom «Kindergarten/Unterstufe» oder «Primarstufe» (Personen mit einem Kindergartenlehrdiplom sind nur berechtigt, auf der Kindergartenstufe zu unterrichten)

für den Zyklus 3: für jedes Fach die entsprechende Ausbildung als Sekundarlehrperson

nein

Begründung / Bemerkungen zu Frage 1:

Wir können die Begründungen für die Verschärfungen der Verordnung für den Privatunterricht nicht nachvollziehen, da die Regierung keine wesentlichen Argumente liefert, wieso eine solch einschneidende Massnahme ausgerechnet im Kanton Luzern notwendig ist. Im Vergleich anderen Kantonen sind die Bedingungen für den Privatunterricht zu Hause schon heute ausserordentlich streng. Es erstaunt darum aus obigen Gründen umso mehr, dass der Kanton plant die Bewilligungsvoraussetzungen für Privatunterricht mittels Verordnungsänderung zu verschärfen. Die Regierung begründet die Verschärfung mit der ungenügenden Qualität des Privatunterrichtes und fordert, dass «die Privatunterricht erteilenden Personen über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung verfügen» sollen. In den Erläuterungen zur Vernehmlassung wird auch festgehalten, dass die kantonale Schulaufsicht Mängel bei der Lehrplankonformität und bei der Unterrichtsqualität festgestellt habe. Es sind aber weder fundierte statistische Zahlen noch qualitative Äusserungen dargelegt, was genau im Detail im Privatunterricht bemängelt wurde. Zudem versichert der kantonale «Verein Bildung zu Hause Kanton Luzern», dass die qualitativen Lernkontrollen (Lernlupe) der Lernenden aus dem Privatunterricht nie unbefriedigend gewesen sind. Wenn die Schulaufsicht des DVS hier nachweislich entsprechende Mängel festgestellt hatte, so ist es erstaunlich, dass diese in der Vernehmlassung nicht ausführlich und nachvollziehbar ausgeführt werden.

Frage 2

Sind Sie damit einverstanden, dass Ausnahmen der obig beschriebenen Ausbildungsvoraussetzungen für Personen, die Privatunterricht erteilen, restriktiver gehandhabt werden als für Lehrpersonen, die an Privatschulen unterrichten?

nein

Begründung / Bemerkungen zu Frage 2:

Auch diese Fragen beantworten wir mit einem klaren «Nein». Wir stellen im Vergleich zu Antworten auf die Anfrage A 695 fest, dass sich die Anzahl der Kinder mit Privatunterricht von 13 im Jahr 2013 auf rund 170 im Schuljahr 2022/23 verzehnfacht haben. Die Regierung hatte in der Beantwortung von A 695 im Jahr 2019 noch ausgeführt, dass sie über eine Verschärfung der Bewilligungspflicht nachdenken würde, falls die Schülerzahlen im Privatunterricht zunehmen würden. Sie schiebt nun als Argument für die Verschärfung die fehlende Qualität vor, um davon abzulenken, dass zunehmend mehr Kinder mit dem Schulsystem im Kanton Luzern Probleme bekunden. Die Heterogenität der Kinder ist naturgemäss sehr gross und entsprechend breit sind die Anforderungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Durch die Aufhebung der Kleinklassen, des Führens von alters- und leistungsdurchmischten Klassen und der Einführung des selbstorganisierten Lernens sind die Gelingensbedingungen für eine gute Schulbildung für viele Kinder der Volksschule stark erschwert worden. Gerade für Kinder mit speziellen Bedürfnissen, seien es nun Kinder mit Teilleistungsschwächen, Intelligenzminderungen, Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Problemen oder hohen Intelligenzleistungen ist eine erfolgreiche Integration so nicht mehr möglich, trotz der Anstrengungen der Kinder, der Lehrerschaft und der Eltern. Einige Kantone haben dies erkannt und führen Kleinklassen, um den Bedürfnissen dieser Kinder gerecht zu werden.

Haben Sie weitere Bemerkungen?

Die SVP stört sich sehr an der oberflächlichen und schlecht dokumentierten Berichterstattung des DVS und der Regierung. So wir mit keinem Wort erwähnt, wie viele Kinder von Lehrpersonen mit «ungenügender Qualität» betreut werden. Die fehlende Ausbildungsqualität an den Luzerner Volksschulen ist seit Jahren ein Thema. In der Anfrage A 82 von Noëlle Bucher über Ausbildungsqualität der Lehrpersonen hatte die Regierung folgendes ausgeführt: «Im Schuljahr 2018/2019 verfügten am Kindergarten 3,4 Prozent, an der Basisstufe 5,7, an der Primarschule 8,2 und an der Sekundarschule 17,35 Prozent nicht oder noch nicht über den verlangten Abschluss gemäss Funktionsumschreibung». In der Ausgabe der Luzerner Zeitung vom 15.02.2023 wurde sogar öffentlich dazu aufgerufen, dass pensionierte Personen auch ohne pädagogische Ausbildung die Lehrpersonen entlasten sollen. Es wirkt für die SVP störend, dass der Kanton für seine Schulen andere Massstäbe ansetzt als für den Privatunterricht. Als einen Vorschlag zur Sicherung der Unterrichtsqualität des Privatunterrichtes würden wir der Regierung vorschlagen, den kantonalen «Verein Bildung zu Hause Kanton Luzern» in die Verantwortung zu nehmen. Der Kanton könnte ihm beispielsweise die Aufgaben und Pflichten einer Schulleitung übertragen. So wäre er direkt für die Unterrichtsqualität und pädagogische Betreuung seiner Mitglieder verantwortlich und die Unterrichtsqualität wäre unter kantonaler Kontrolle gewährleistet.

 Vernehmlassungsantwort vom 27.02.2023

Bernhard Steiner, Entlebuch, Mitglied der EBKK für die SVP

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