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Vernehmlassung

Vernehmlassung Änderung des Planungs- und Baugesetzes

Die SVP Kanton Luzern bedankt sich für die Möglichkeit, zur Änderung des Planungs- und Baugesetztes Stellung nehmen zu können. Dazu nehmen wir fristgerecht wie folgt Stellung.

Ausgangslage

Die SVP unterstützt Massnahmen die zur Versorgungssicherheit der Wirtschaft und der Bevölkerung mit genügend und kostengünstiger Energie beitragen und die Versorgungsautonomie der Schweiz fördern. Dazu ist die Umsetzung einer zielführenden Energiestrategie zu verfolgen, die nicht auf dem Ausschluss von unterschiedlichsten Energieträgern und einer einseitigen Fokussierung auf Strom basiert. Nur eine Offenheit gegenüber allen Technologien wird zur Deckung des Energiebedarfs und Verhinderung einer bevorstehenden Strommangellage beitragen.

Auf Bundesebene wurden bereits Massnahmen zum beschleunigten Ausbau oder Realisierung von Energieanlagen von nationalem Interesse eingeleitet. Schnellere Verfahren zur Bewilligung und zeitnahen Realisierung solcher Anlagen sind zwingend erforderlich. Dazu soll der Kanton Luzern seinen Beitrag mit Verfahrensbeschleunigungen und Bereitstellung von entsprechenden Ressourcen leisten. Die SVP unterstützt diese Absicht, weitergehende Massnahmen auf kantonaler Stufe lehnt die SVP jedoch klar ab. Dies hat die SVP-Fraktion bei der Behandlung entsprechender Vorstösse stets entsprechend angemahnt.

 Hauptargumente

 Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stellen einen Eingriff in die Autonomie der Gemeinden und in die Rechte von Eigentümern dar. Dies lehnt die SVP klar ab.

Mit den geplanten Änderungen würde der Kanton Luzern, vorauseilend, Vorgaben umsetzen, die über die vom Bundesrechte vorgesehenen Fälle hinausgehend sind. Dies führt zu einer Marktverzerrung und sogar zu einer Steigerung des Stromverbrauches, welche die Energieknappheit damit noch verstärken wird. Mehr Elektrofahrzeuge, als neue Stromfresser, werden die Stromknappheit vergrössern, nicht reduzieren. Darum lehnt die SVP die entsprechenden Vorgaben, wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen sind, ab.

Weitergehende Massnahmen, als sie vom Bundesrecht gefordert werden, tragen zur regionalen Verteuerung der Baukosten und damit zu höheren, bald unzumutbaren Mieten bei. Dies ist in Anbetracht der bereits steigenden Wohnungsknappheit und steigender Mieten zu verhindern und nicht noch zusätzlich zu fördern.

 Finanzielle Auswirkungen

 Unter 4.2 wird ausgeführt, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Kanton haben würden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass mit der geplanten Kompetenzverschiebung mit einem erhöhten Aufwand für den Kanton zu rechnen sei. Optimierte Verfahren könnten jedoch nur dann zu schnellen Bewilligungen führen, wenn die Behörden und die Gerichte mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet sind. Ein Widerspruch in sich.

Da die SVP davon ausgeht, dass diese Ressourcen teilweise nicht vorhanden und sicher auch nicht kostenlos zu erhalten sind, fordert die SVP eine klare Aufstellung der erforderlichen, personellen Ressourcen und Benennung der Kosten.

SVP Kanton Luzern            

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