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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort zum Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach SEG 2024-2027

Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) hat mit Schreiben vom 27. Januar 2023 das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Planungsberichtes über soziale Einrichtungen nach SEG für die Jahre 2024-2027 eröffnet. Sehr gerne nehmen wir hierzu zu einzelnen Punkten Stellung.

Die SVP Luzern bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme. Der Planungsbericht ist eine Fortsetzung der Strategie „ambulant und stationär“. Die Weiterentwicklung der Angebote wird gefördert und berücksichtigt die demografischen und gesellschaftlichen Trends. Ebenfalls ist durch die erhobenen und ausgewerteten Daten und die erwarteten Prognosen auch von viel höheren Kosten auszugehen. Im Bericht sehen wir vor allem „Symptombekämpfung“ und Therapie, was uns fehlt sind Ursachenforschung und auf Grund dieser Erkenntnisse eine Förderung der gesellschaftlichen Gesundheit. Ebenfalls setzen wir mehr auch auf Eigenverantwortung und Mitwirkung soweit möglich, um in und an der Gesellschaft selbstständig teilhaben zu können.

Unterstützen Sie grundsätzlich die Stossrichtung?

Ja und wünschen uns eine Ursachenforschung und auf Grund dieser Erkenntnisse eine Förderung der gesellschaftlichen Gesundheit.

2 Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

In Kapitel zwei des Berichtes sind die Prognosen für den zukünftigen Bedarf von Angeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufgelistet. Auffallend ist der erwartete zusätzliche Bedarf nach Pflegefamilienplätzen und nach ambulanter sozialpädagogischer Familienbegleitung und nach Angeboten, welche die familiäre Betreuung ergänzen.

Teilen Sie die Einschätzung zum Bedarf?

Ja und wünschen uns eine Ursachenforschung, warum der Bedarf stetig steigt, damit Prävention möglich ist.

Bemerkung

Die Zunahme von psychischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen ist dramatisch und erschreckend! Die SVP betont einmal mehr mit Nachdruck, dass die Familien in den Fokus der nächsten Jahre gehören. Die Selbstmordraten steigen ebenfalls bedenklich. Der Druck auf die Familien, Eltern und Kinder wächst ständig. Von der Politik und Wirtschaft wird gefordert, dass beide Elternteile möglichst voll erwerbstätig sind. Hier sehen wir, neben anderem, ein hohes Konflikt- und Gefährdungspotential.

Ebenfalls besorgniserregend ist der steigende Bedarf an ambulanten und stationären zusätzlichen Hilfsangeboten zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Auch dies wird mit hohen Kosten verbunden sein, wer übernimmt diese?

Frei praktizierende Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner, Psychiater, Kinderpsychiater, Psychologen und Therapeuten haben oft neben den staatlichen Strukturen eine wichtige Funktion in der Betreuung und Abklärung, Beratung und Begleitung von Kindern mit körperlichen und psychomentalen Entwicklungsproblemen sowie Verhaltensauffälligkeiten. Sie entlasten die öffentliche Hand und werden von Eltern und Angehörigen oft als Vertrauensperson und als Fachmeinung gewünscht oder gar öffentlichen Abklärungsstellen vorgezogen. Sie müssen daher integrativer Bestandteil einer umfassenden Versorgung von Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf sein. Desweitern sind auch private pädagogische Einrichtungen mit spezifischen Ressourcen für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Der Kanton soll gezielt darauf achten, dass private Betreuungsressourcen gefördert und genutzt werden. Eltern und Angehörige sollen so weit wie möglich finanzielle und fachliche Hilfe erhalten damit sie die Betreuung ihrer Kinder, Jugendlichen und Verwandten übernehmen können. Oft wird Druck auf Familien und Angehörige ausgeübt, die Betreuung «professionellen» Institutionen zu überlassen. In der Praxis wird Eltern und Angehörigen oft nur eine Lösung als gangbar und realisierbar dargestellt. Das ist nicht zielführend.

Im Hinblick auf die zu erwartende zunehmende Verhaltensauffälligkeit bei Kindern und Jugendlichen ist die gezielte Schaffung von regionalen Kleinklassen als Pilotprojekte zu prüfen. Bei Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörung können in Kleinklassen die fachlichen Ressourcen viel gezielter und gebündelter eingesetzt werden als bei IF- und IS-Massnahmen. Für diese Zielgruppe ist auch die separative Sonderschule nicht geeignet, da sie dort in der Regel zusammen mit zu leistungsschwachen Schülern unterrichtet würden.

Familien mit Hörbehinderungsthematik sind eine ziemlich kleine Zielgruppe, die bereits gut von medizinischen Fachgruppen betreut werden. Es erstaunt, dass hier der Kanton zusätzliche Angebote schaffen will, die sehr hohe Fachkompetenzen für eine relativ kleine Zielgruppe erfordern würde.

Zu den genannten Massnahmen, unterstützen Sie diese?

Ja

 3 Erwachsene mit Behinderungen

Unterstützen Sie diese Massnahmen?

Ja

 4 Suchttherapie

Teilen Sie die Einschätzung zum Bedarf und unterstützen Sie diese Massnahmen?

Ja

 Haben Sie weitere Bemerkungen zum Planungsbericht SEG 2024-2027?

Auffällig ist, dass die Angebote sehr individuell gestaltet werden (zum Beispiel Sozialraumorientierung etc.) und mit grösstmöglicher Umsicht. Hier stellen sich natürlich die Fragen des Fachkräftemangels und des Preisschildes. Die Kosten sind aus unserer Sicht schwer zu eruiren, vor allem im ambulanten Bereich, der dann über die Gemeinden läuft. Hier muss sicher noch genauer abgeklärt werden.

Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen.

SVP Kanton Luzern 

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