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Vernehmlassung

Stellungnahme der SVP Kanton Luzern zur Änderung des Haftungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zum Entwurf der Vernehmlassungsvorlage über
die Änderung des Haftungsgesetzes Stellung nehmen zu dürfen.

Die SVP setzt sich für längere Verjährungsfristen ein. So erachten wir die
Stossrichtung der geplanten Änderung des Haftungsgesetzes im Kanton Luzern als
sinnvoll und richtig. Wir teilen ebenfalls die Auffassung, dass eine Diskrepanz
zwischen dem Obligationenrecht und dem Haftungsgesetz bei den Verjährungs- und
Verwirkungsfristen zu Rechtsunsicherheit führen würde. Die geplante Angleichung
begrüssen wir daher im Grundsatz.

Der Verlängerung der Verwirkungsfrist für Schadenersatzforderungen gegenüber
Dritten von zwei auf drei Jahre, stehen wir kritisch gegenüber. Wir sind der Meinung,
dass eine potentielle finanzielle Schädigung des Gemeinwesens möglichst gering zu
halten ist. Deshalb erachten wir die Verlängerung dieser Frist als unnötig. Die
Argumentation von 1986, dass innert kurzer Zeit für Sicherheit der Beteiligten zu
sorgen ist, können wir nachvollziehen und teilen. Deshalb favorisieren wir die
Beibehaltung der aktuell geltenden Zweijahresfrist.

Angestellte sollen möglichst rasch wissen, ob sie mit Rückgriffforderungen
konfrontiert werden oder nicht. Deshalb begrüssen wir, dass die Verwirkungsfrist für
Rückgriffforderungen gegenüber Angestellten bei einem Jahr belassen wird. Wobei
wir auch hier der Meinung sind, dass in jedem möglichen Fall sofort Rückgriff
genommen werden soll, um den finanziellen Schaden für das Gemeinwesen gering
zu halten.

Zusammengefasst erachten wir die Verjährungsfristen für Private gegen das
Gemeinwesen als gut, die Verwirkungsfristen hingegen sollten nach unserer
Überzeugung so belassen werden wie bisher. Unbestritten ist für uns die Änderung
bezüglich Verjährung bei Tötung und Körperverletzung. Die Möglichkeit auf
Schadenersatz bei Spätschäden erachten wir als angebracht und sinnvoll.
Die SVP-Fraktion unterstützt die geplante Änderung des Haftungsgesetzes im
Grundsatz.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme und bitten um
Berücksichtigung unserer Position bei der Ausarbeitung der Botschaft.

SVP Kanton Luzern
Pirmin Müller
Kantonsrat

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