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Vernehmlassung

Vernehmlassung: Entwurf kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege

Frage 2
Sind Sie mit der vorgeschlagenen Erlassform (Einführungsgesetz), den grundsätzlichen Stossrichtungen und dem Geltungsbereich der Vorlage einverstanden?

Nein

Siehe folgende Antworten

Frage 3
Sind Sie mit dem Umsetzungsvorschlag einverstanden, dass Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen den von der GDK empfohlenen Beitrag von 300 Franken pro ausgebildete Pflegefachperson HF und FH und Ausbildungswoche an die ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildung erhalten?

Nein

Nein, es fehlen Anreize für Studierende im Bereich FaGe, NDS AIN etc.
Denn auch diese Bereiche, Ausbildungen sind zentral und es müssen wohl Anreize geschaffen werden.

Frage 4
Der Bund beteiligt sich mit maximal 50 Prozent an den kantonalen Beiträgen. Es besteht die Möglichkeit, dass er sich grundsätzlich nur an Beiträgen der Kantone an die praktische Ausbildung in Pflegeheimen und Spitex-Organisationen beteiligen will bzw. wird, nicht aber in Spitälern (nur Abgeltung der Übererfüllung der Ausbildungsziele). Sollten sich in diesem Fall im Kanton Luzern die Beiträge an die praktische Ausbildung ebenfalls auf die Pflegeheime und Spitex-Organisationen beschränken und in den Spitälern ebenfalls nur eine Übererfüllung der Ausbildungsverpflichtung abgegolten werden?

Nein

Es wäre nicht zielführend eine Unterscheidung zwischen Spitex Organisationen, Pflegeheimen und Spitälern durchzuführen, wenn man das Ziel einer Ausbildungsoffensive hat!

Frage 5
Sind Sie damit einverstanden, dass Betriebe eine Ausgleichszahlung von bis zu 150 Prozent des kantonalen Beitrages leisten müssen, wenn und soweit sie ihre Verpflichtung bei der Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH nicht erfüllen?

Nein

Für kleinere Betriebe kann diese Verpflichtung mit den hohen Anforderungen und Auflagen schwierig zu erfüllen sein. Die Ausgleichzahlung von 150% scheint doch sehr hoch. Hier wäre es spannend zu sehen, wie da andere Kantone vorgehen.
Die Vorgabe einer Grösse, ab der Betriebe Ausgleichszahlungen leisten müssen, ist zu definieren, da gerade kleine Betriebe schon hohe Anforderungen an die Rentabilität erfüllen oder sogar ausfinanziert werden müssen.

Frage 6
Weitere Bemerkungen zu den Beiträgen an die Kosten der praktischen Ausbildung:

Allgemein die Frage, wie es in den umliegenden Kantonen umgesetzt werden soll. Ist man da im Gespräch, im Austausch?

Frage 7
Sind Sie mit den vorgeschlagenen Massnahmen einverstanden, die mit den kantonalen Beiträgen finanziert werden sollen?

Nein

So wurde es in der Initiative gefordert, aber es sollte in allen Stufen des Fachpersonals motiviert und unterstützt werden.

Frage 8
Weitere Bemerkungen zu den Beiträgen an höhere Fachschulen für Pflege

Es werden schon heute Beiträge an höhere Fachschulen für Pflege ausgerichtet. Es darf nicht zu Doppelfinanzierungen kommen.

Frage 9
Sind Sie mit dem Umsetzungsvorschlag einverstanden, dass Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern als Anreiz für die Absolvierung der Ausbildung Pflege HF oder FH einen monatlichen Beitrag von 750 Franken (25-29 Jahre) und von 1’500 Franken (ab 30 Jahren) erhalten?

Nein

Diesen Vorschlag lehnen wir grundsätzlich ab. Berechnet man die Kosten pro Auszubildendem und Ausbildungsdauer ist das eine sehr grosse Benachteiligung gegenüber anderen Berufskategorien, die auch unter Fachkräftemangel leiden. Hier gilt es den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.

Frage 10
Weitere Bemerkungen zu den Beiträgen an Absolvierende der Ausbildungen Pflege HF und FH:

Allfällige Kostenbeiträge müssen zu Lasten des GSD und nicht des Bildungsdepartements gehen, da es sich um ein Anliegen der medizinischen Versorgung handelt.

Frage 11
Sind Sie einverstanden damit, dass der Aufwand für die Beiträge an die praktische Ausbildung in Pflege HF und FH und an die Absolvierenden der Ausbildung Pflege HF und FH, der nach Abzug des Bundesbeitrages verbleibt, im Verhältnis 70 Prozent (= Anteil in Spitälern ausgebildete Pflegefachpersonen HF und FH) zu 30 Prozent (= Anteil in Pflegeheimen und Spitex-Organisationen ausgebildete Pflegefachpersonen HF und FH) zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt wird?

Ja

Frage 12
Sind Sie einverstanden damit, dass der Aufwand für die Beiträge an die Höheren Fachschulen in Pflege, der nach Abzug des Bundesbeitrages verbleibt, als Kosten der tertiären Bildung zu 100 Prozent vom Kanton getragen wird?

Nein

Da es sich um «Gesundheitskosten» handelt sollten diese nicht als Kosten der tertiären Bildung angelastet werden. In Zeiten der knapperen Mittel wären diese Gelder wie zweckgebunden und es müsste überproportional bei anderen HF-Ausbildungen gespart werden.

Frage 13
Sind Sie einverstanden damit, dass der Aufwand, der dem Kanton aus der Durchführung des Gesetzes entsteht (Personalkosten, ICT-Kosten), hälftig von den Gemeinden getragen wird?

Nein

Die Umsetzung der Pflegeinitiative ist Aufgabe des Kantons.

Frage 14
Weitere Bemerkungen zur Finanzierung:

Die finanziellen Belastung in den Gemeinden wird in den nächsten Jahren immer weiter steigen ( z. Bsp. Restkosten der Pflegefinanzierung etc.). Hier muss bei der Kostenverteilung Kanton/Gemeinde aufgepasst werden
Und auch für die Umsetzung in den Gemeinden muss genügend Zeit eingeräumt werden.

 

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