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Vernehmlassung

VNL zur E-ID- und Service-Portal-Verordnung

  1. Verständlichkeit

Ist die Verordnung verständlich?

x Ja         

Begründung/Erläuterungen

Mit einem gewissen Mass an Vorwissen in diesem Bereich ist es gut verständlich.

  1. Testphase

(vgl. Ingress, §§ 1, 16 Verordnung; Kap. 3.1 Erläuterungen)

Sind Sie mit dem geplanten Vorgehen einverstanden? (Realisierung und Betrieb während einer höchstens fünfjährigen Testphase auf Grundlage einer Bewilligung des Regierungsrates; schrittweiser Ausbau der Funktionen unter Einbezug der Nutzerinnen und Nutzer; bei Vorliegen einer ausgereiften Lösung Start des Gesetzgebungsverfahrens.)

x Ja     

Begründung/Erläuterungen

Im Vordergrund müssen nützliche Dienstleistungen stehen, die sicher, unkompliziert und effizient angeboten und genutzt werden können. Abläufe, resp. Anwendungen sollen zudem intuitiv bedient werden können. Helfen dabei könnten Kurzfilme zu verschiedenen Funktionen und entsprechenden Themen. Die Nutzerinnen und Nutzer sollen sehen und schnell verstehen, wie die Bedienfunktionen genutzt werden können. Die Dienstleistungen sollen zudem in verschiedenen Sprachen angeboten werden. Die Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer ist daher bei der Entwicklung von digitalisierten Dienstleistungen sinnvoll und aus unserer Sicht unerlässlich. Das schrittweise Vorgehen ist zu unterstützen, aber die Zeitdauer muss so kurz wie möglich gehalten werden. Fünf Jahre sind eher zu lange. Es wird ohnehin immer wieder zu Ergänzungen und Adaptionen kommen.

  1. E-ID

(vgl. § 3)

Sind Sie damit einverstanden, dass die Behörden für gewisse elektronische Dienstleistungen eine Authentisierung mittels E-ID vorsehen, zur Verhinderung von Verwechslungen bzw. Identitätsdiebstahl und zur Eliminierung von Medienbrüchen?

x Ja  

Begründung/Erläuterungen

Mit der Digitalisierung sollen der Bevölkerung ein Grossteil von Dienstleistungen effizienter, sicherer und rund um die Uhr angeboten werden können. Gewisse Dienstleistungen erfordern eine eindeutige und sichere Identifikation, das bedingt eine E-ID. Das Angebot auf Dienstleistungen einzuschränken, die keine Identifikation erfordern, ist nicht effizient genug. Der Nutzen würde massiv darunter leiden. Man müsste für all die sensiblen Geschäfte vor Ort erscheinen, um sich zu identifizieren.

  1. E-ID

(vgl. §§ 3, 4)

Sind Sie damit einverstanden, dass während einer Übergangsfrist (bis voraussichtlich 2026) E-ID von privatwirtschaftlichen Ausstellerinnen zum Einsatz kommen? (wobei durch das Identitätsverwaltungssystem verhindert wird, dass die Ausstellerinnen Randdaten über die Nutzung der E-ID sammeln und Nutzungsprofile anlegen können)

   x Nein

Begründung/Erläuterungen

Am 7. März 2021 lehnte das Schweizer Stimmvolk mit 64.4% und sämtliche Stände die Vorlage zum E-ID-Gesetz deutlich ab. Der Grund lag wohl zur Hauptsache in der Rollenteilung von Staat und privatwirtschaftlichen Unternehmen, betreffend der E-ID. In der Übergangsphase muss der Kanton Luzern allerdings auf E-ID von ihm anerkannte privatwirtschaftliche Unternehmen zurückgreifen. Diesem Aspekt ist auf jeden Fall eine grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die SVP verlangt, dass diese so schnell als möglich durch eine staatliche E-ID des Bundes ersetzt werden müssen. Wenn immer möglich deutlich vor 2026. Die Verhinderung von Zugriffen auf Personaldaten durch ein Identitätsverwaltungssystem ist besonders während dieser Übergangsfrist und auch danach zwingend notwendig.

  1. Service-Portal

(vgl. § 6)

Sind Sie einverstanden mit einem Service-Portal, das alle elektronischen Dienstleistungsangebote der verschiedenen Behörden an einer Stelle abrufbar macht? Sind sie mit den (für den ersten Entwicklungsschritt) geplanten Funktionen einverstanden?

x Ja 

Begründung/Erläuterungen

Die Sicherheit der persönlichen Daten steht im Vordergrund. Die effiziente Abwicklung und der Nutzen sowie die Gebrauchsfreundlichkeit von Dienstleistungen der öffentlichen Hand sind auch sehr wichtig. Die Dienstleistungen sollen daher Schritt für Schritt unter Einbezug der Nutzerinnen und Nutzer, aber zügig ausgebaut werden. Aus Sicht der SVP kann man gut mit den vorgesehenen Funktionen starten.

  1. Nutzung

(vgl. §§ 8, 9)

Sind Sie einverstanden mit den Bedingungen, zu denen die Nutzenden das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal nutzen dürfen? (kostenlos, Sorgfaltspflicht, Sperre möglich bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen)

x Ja  

Begründung/Erläuterungen

Die Sicherheit von persönlichen Daten steht im Vordergrund, danach folgt die Anwendung einer Palette von nützlichen und kostenlosen, digitalisierten Dienstleistungen.

  1. Anlaufstelle

(vgl. § 10)

Sind Sie einverstanden damit, dass eine Anlaufstelle geschaffen wird, an die sich Nutzerinnen und Nutzer bei Unterstützungsbedarf wenden können?

x Ja  

Begründung/Erläuterungen

Besonders in der Anfangsphase muss ein gut erreichbarer und kompetenter Support den Nutzerinnen und Nutzern angeboten werden, sonst werden die Dienstleistungen schnell nicht mehr auf digitalem Weg genutzt. Auch in späteren Phasen muss ein funktionierender, kompetenter und schneller Support aufrechterhalten werden, allenfalls reduziert. Für nicht digital affine Menschen sollen die herkömmlich erbrachten Dienstleistungen nach wie vor angeboten werden. Es darf für die Bevölkerung kein Zwang bestehen auf digitale Services umstellen zu müssen.

  1. Löschung von Personendaten

(vgl. § 13)

Sind Sie einverstanden damit, dass die im Identitätsverwaltungssystem und auf dem Service-Portal gespeicherten Personendaten gelöscht werden, wenn innert zweier Jahre keine Anmeldung mittels E-ID mehr erfolgt?

x Ja 

Begründung/Erläuterungen

Die Datensicherheit steht im Vordergrund. Die Löschung von Daten bei nicht Gebrauch der Dienstleistungen über zwei Jahre ist auch aus Sicht der SVP passend. An dieser Stelle die Frage: Welche und wann werden weitere Daten im System während dem Gebrauch gelöscht? Wird dies der Nutzerin und dem Nutzer überlassen oder dem System?

  1. Bemerkungen

Haben Sie weitere Bemerkungen?

Das Angebot von digitalisierten Dienstleistungen steht und fällt mit der schnellen Einführung einer E-ID des Bundes. Eine hohe Priorität hat die Datensicherheit, gefolgt von sinnvollen und leicht bedienbaren Dienstleistungen in angemessenem Umfang. Für nicht digital affine Menschen sollen die herkömmlich erbrachten Dienstleistungen nach wie vor angeboten werden. Es darf für die Bevölkerung kein Zwang bestehen auf digitale Services umstellen zu müssen. Die Einführung von E-ID wird zuerst grosse Investitionen benötigen und soll dann aber zu Einsparungen führen. Die Frage an dieser Stelle: Wie viele Personaleinheiten werden dann wann und wo eingespart? Wie schützt der Kanton die Daten gegen Hackerangriffe?

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