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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort “Einführung des neuen eidgenössischen Ordnungsbussenrechts im Kanton Luzern”

Stellungnahme der SVP Kanton Luzern zur

Einführung des neuen Ordnungsbussenrechts im Kanton Luzern

 

Sehr geehrter Herr Regierungsrat

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit dem Schreiben vom 27. September 2018 erhielten wir die Möglichkeit am Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen. Die SVP nimmt zur „Einführung des neuen Ordnungsbussenrechts im Kanton Luzern“ wie folgt Stellung:

 

Allgemein

Die SVP anerkennt, wie der Kanton Luzern die Anpassungen der Zuständigkeitsverordnungen des Kantons Luzern plant, die wegen der vom Bund beschlossene Ausweitung des Anwendungsbereiches des Ordnungsbussenverfahrens nötig wurde. Wir begrüssen ausserdem, dass bei geringfügigen Übertretungen mit dem Ordnungsbussenverfahren eine vereinfachte Form der Strafverfolgung zur Anwendung kommt, die sich in der Art der Erhebung sowie in deren Standardisierung von der normalen Busse unterscheidet.

 

Positive Aspekte

Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass nun geringfügige Gesetzesverstösse rasch und unbürokratisch am Ort der Tathandlung von der zuständigen Behörde sanktioniert werden können. Infolge des geringeren finanziellen und personellen Aufwands werden sowohl die Bürger als auch die Behörden entlastet. Dies ist ein zentrales Anliegen der SVP und wir verlangen, dass diese Entlastung auch entsprechend umgesetzt wird. Ferner begrüssen wir, dass im Kanton Luzern keine neuen Ordnungsbussenbehörden geschafft werden und keine neuen gesetzlichen Strafbestände eingeführt werden.

 

Vorbehalte

Gemäss den Unterlagen wird nicht mit wesentlich mehr Ordnungsbussenverfahren gerechnet und auch die heute rund 18‘000 Ordnungsbussenstrafbestände, die bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und zu einem ordentlichen Strafverfahren führen, sollen mit der Ausweitung der Ordnungsbussenverfahren nicht kleiner werden. Die Luzerner Polizei geht ausserdem nicht davon aus, dass ihre Frontorgane in nennenswertem Umfang vom Gesetzesvollzug entlastet werden und sieht gleichzeitig durch den zunächst bestehenden Schulungsbedarf bei sämtlichen kantonalen Aufsichtsorganen eine grössere administrative Belastung. Dies steht im Widerspruch zu den in Aussicht gestellten Entlastungen.

 

Bedingung

Für die SVP ist zentral, dass die Einführung des neuen eidgenössischen Ordnungsbussenrechts im Kanton Luzern ressourcenschonend umgesetzt wird und die Bürger und die Behörde ent- und nicht belastet wird. Nur wenn dies auch wirklich umgesetzt wird, kann die SVP der Vorlage zustimmen.

 

Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme und bitten um Berücksichtigung unserer Position bei der Ausarbeitung der Botschaft.

Freundliche Grüsse

SVP Kanton Luzern

 

 Pirmin Müller

Kantonsrat                                                                 

 

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