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Vernehmlassung

Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SRL Nr. 894)

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Fragebogen eingereicht von:
Behörde/Institution/Organisation: SVP Kanton Luzern
Adresse: Sekretariat SVP Postfach 6000-Luzern

z.H. Sekretär Herr Remo Schranz

Ansprechpartner/in für Rückfragen: Sekretariat Remo Schranz / Kantonsrat Räto Camenisch
Telefonnummer: 041 250 67 67 (Sekretariat)

041 320 74 63 (Kantonsrat R.B.Camenisch)

E-Mail-Adresse: sekretariat@svplu.ch
 

1.

 

 

Werden die mit der Revision beabsichtigten Zielsetzungen grundsätzlich erfüllt?

☐ ja
☒ mehrheitlich ja,
aus folgenden Gründen:
Die direkten Steuerungsmöglichkeiten des RR sind nicht deutlich genug dargelegt.

Es bestehen folgende Fragen:

Wie setzt sich die Kommission für soziale Einrichtungen aktuell zusammen und wer bestimmt die 4 Gemeindevertreter ?

Besteht eine Verordnung oder gesetzliche Regelung über deren Anforderungsprofil ?

Ist sie in Ihrer Arbeit an finanzielle Vorgaben (z.B. AFP /Budget) gebunden?(insbes. Die Kantonsvertreter)

Besteht eine Einflussmöglichkeit des GSD in deren operative Tätigkeit.?

☐ nein,
aus folgenden Gründen:
2  

 

Befürworten Sie die Zielsetzung der Gesetzesrevision, die ambulanten Angebote für erwachsene Personen mit Behinderungen zu erweitern, um damit die Selbstbestimmung zu fördern?

☐ ja
☒ mehrheitlich ja,
aus folgenden Gründen:
Prinzipell ist das eine gute Sache und die Zielsetzung ist zu befürworten.

Bedenken:

Bestehen genügend Einflussmöglichkeiten gegen Ausweitungen der Indikationen resp gegen eine dysproportionale Zunahme der Kostengutsprachen?

Ist der Kreis der Berechtigten genügend restriktiv definiert um einer schwer kontrollierbaren Ausweitung der Indikationen zu dieser Massnahme entgegenzuwirken?

Besteht nicht die Gefahr, wie im Bericht angedeutet,dass die Sparmöglichkeiten mit dem Wegfallen der stationären Massnahmen durch Angebotserweiterungen und vermehrte Inanspruchnahme zunichte gemacht oder gar ein Kostenanstieg sich ergeben könnte ?

Wir hoffen,dass die Verordnung dann noch besser aufzeigt wie und wann wirksam Einfluss auf entsprechende Entwicklungen genommen werden kann.

☐ nein,
aus folgenden Gründen:
3 Sind Sie mit der Abgrenzung der ambulanten und stationären Angebote (vgl. Kapitel 5.2 des Berichts) einverstanden?
☒ ja Bei all den bestehenden Angeboten und der Verschiedenheit der behinderten Menschen und deren Hintergründe ist es ein sehr komplexes Unterfangen hier eine praktikable und kluge Lösung zu finden. Immerhin konnten mit der vorgeschlagenen Lösung auch verschiedene Fehlanreize beseitigt werden.Im Grossen und Ganzen ist unseres Erachtens hier eine gute Lösung gefunden worden.
☐ mehrheitlich ja,
aus folgenden Gründen:
☐ nein,
aus folgenden Gründen:
4  

 

Befürworten Sie die Auszahlung der Beiträge für ambulante Leistungen direkt an die Person mit Behinderung (vgl. Kapitel 5.6 des Berichts)?

☐ ja
☒ mehrheitlich ja,
aus folgenden Gründen:
Das Prinzip kann durchaus befürwortet werden,im Sinne der Selbstbestimmung und Autonomie erwachsener Behinderter.

Ist die Ueberwachung der individuellen Geldverwendung irgendwie in irgend einer Form gewährleistet?

Wie wird bei der Indikation und später dann bei der Kostengutsprache geprüft ,ob sich die Empfänger solcher Geldleistungen für ambulante Massnahmen als «Verwalter» auch eignen?

Es ist also durchaus auch unsere Meinung, dass wir die behinderten Menschen in Ihrer Lebensverantwortung stützen müssen und da gehört diese Massnahme einfach dazu und ist in dieser Beziehung auch konsequent.

Nur braucht es sicher eine intensive Beratung und ev. Begleitung der Beitragsempfänger, was in den Gesetzeserläuterungen angedeutet, aber eben für uns zu wenig transparent dargestellt wird. Auch sehen wir keine Sanktionsmöglichkeiten bei schlechter Kooperation.

☐ nein,
aus folgenden Gründen:
5  

 

Sie die Schaffung einer Stelle für die Abklärung und Beratung?

☐ ja
☐ mehrheitlich ja,
aus folgenden Gründen:
☒ nein,
aus folgenden Gründen:
Braucht es diese wirklich noch neben den geforderten Gutachten und der jetzt schon bestehenden (und funktionierenden) Mechanismen ?

Wird hier nicht wieder ein Bürokratie-Element neu aufgebaut, das dann eigendynamisch sich entwickeln und ausweiten könnte ?

Auch scheinen uns die Abgrenzungen zu den bisherigen diesbezüglichen Tätigkeiten anderer Stellen zu wenig definiert zu sein.

Besteht nicht die Gefahr von Parallelitäten und Kompetenzschwierigkeiten mit anderen Stellen,welche die gleichen oder ähnliche Aufgaben jetzt schon erledigen.

Sind hier nicht Schwierigkeiten mit den Gemeinden oder anderen Zuweisern wie z.B. KESP dadurch vorprogrammiert?

Wir könnten eine solche Stelle nur befürworten,wenn dadurch ein Abbau oder mindestens eine Begrenzung der bisherigen Stellen, die das heute schon machen erwirkt werden könnte.

Wir sehen im obigen Rahmen nur eine Stelle, die für die Kommission für soziale Einrichtungen ein wohlwollend kritisches Prüforgan einerseits und andererseits eine kompetente Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Vertreter und Berater sein könnte.

Einerseits müsste sie unabhängig sein und die technische und menschliche Korrektheit wahren können, andererseits sollte sie in ihrer Arbeit auch grundsätzlichen und übergeordneten Steuerungsbedürfnissen der politischen Organe zumindest indirekt zugänglich sein

6 Haben Sie weitere Bemerkungen?
☐ nein
☒ ja, nämlich Wir möchten neu in Paragraph 8 (Gesetz über soziale Einrichtungen) Abs1bis

Noch einfügen:

d) zeigt die Entwicklung der Kostengutsprachen in Anzahl und Volumen im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung und Demographie auf.

Grundsätzlich ist diese Gesetzesrevision gut gelungen; sie wird auch im Detail den bisherigen Erfahrungen und den neuen Anforderungen gerecht. Damit ist das damals systembrechende Gesetz SRL Nr 894 (Gesetz über soziale Einrichtungen)vom 19.3.2007 erneuert und sicher für viele Jahren Gültigkeit gut ausgestattet.

Wenn obige Anregungen und Fragen geklärt werden können, werden wir dem Gesetzeswerk wahrscheinlich zustimmen können. (selbstverständlich eine prov. Aussage, da der fraktionsinterne Entscheidungsprozess noch gar nicht abgelaufen sein kann.)

 

                                                                       Für die SVP Kanton Luzern

                                                                       Dr. Räto B. Camenisch Kantonsrat.

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