Vernehmlassungsantwort “Magistratenbesoldung”
28Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung der Besoldungsordnung für die Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und für den Staatsschreiber
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geschätzte Damen und Herren
Zu den uns zugestellten Vernehmlassungsunterlagen möchten wir gerne wie folgt Stellung nehmen:
Es darf nicht sein, dass die Mitglieder des Regierungsrates, die vollamtlichen und hauptamt-lichen Richterinnen und Richter sowie der Staatsschreiber, in der Personalordnung schlech-ter gestellt sind als das übrige Staatspersonal. Deshalb unterstützen wir von der SVP die vorgeschlagenen Anpassungen vollumfänglich.
§5b Abs.2 (geändert)
Es ist sinnvoll, dass allfällige Lohnerhöhungen ebenfalls analog dem Staatspersonal auf den 1. März erfolgen.
§5c (neu)
Dass es jetzt auch klare Regeln gibt für Magistratspersonen analog dem Staatspersonal bei Arbeitsunfähigkeit ist zu begrüssen. Der Verweis zu §23 und 24 im Personalgesetz ist kor-rekt.
§6Abs 1 (geändert)
Dass mit der jetzigen Regelung die Magistratspersonen im Todesfall schlechter gestellt sind als das übrige Staatspersonal ist unhaltbar. Eine Gleichstellung ist deshalb zwingend not-wendig.
Wir danken Ihnen recht herzlich für die Einladung zur Vernehmlassung und danken für die gute Zusammenarbeit mit dem Departement.
Mit freundlichen Grüssen
Für die SVP Kanton Luzern
Kantonsrat Josef Schnider