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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort VNL

1. Wirkungsbericht stimmig

Die SVP erachtet den Wirkungsbericht als in sich stimmig. Die vorhandenen Schwächen sind korrekt ermittelt, sie decken sich weitgehend mit dem Ergebnis des Wirkungsberichts 2013. Von grösserer politischer Relevanz sind insbesondere die Entkopplung des Bildungslastenausgleichs vom Ressourcenausgleich, die einheitliche Abschöpfung im horizontalen Finanzausgleich, die Periodizität des Wirkungsberichts sowie der Verzicht auf die Anpassung der Lastenausgleichstöpfe. Die SVP trägt das Ergebnis mit, im Moment auf die Anpassung der Lastenausgleichstöpfe zu verzichten. Entsprechende Diskussionen würden zu Finanzierungserwartungen führen, die der Kanton nicht erfüllen kann und nicht erfüllen darf – insbesondere beim Infrastrukturlastenausgleich.
Die SVP trägt ebenfalls mit, den Bildungslastenausgleich vom Ressourcenausgleich zu entkoppeln und die einheitliche Abschöpfung zu realisieren. Auch die Verlängerung des Evaluationszeitraums auf 6 Jahre trägt die SVP mit. Sie bleibt damit bei ihren Haltungen gemäss Wirkungsbericht 2013. Anders als 2013 sind wir damit einverstanden, auf Gegenfinanzierungen (Erhöhung Mindestausstattung, Erhöhung Alimentierung Infrastrukturlastenausgleich) zu verzichten.

2. Einheitliche Abschöpfung umsetzen
Die Umsetzung des Wirkungsberichts in der Gesetzesrevision trägt die SVP im Grundsatz mit. Wir fordern jedoch die Umsetzung der einheitlichen Abschöpfung ohne Gegenfinanzierung im Infrastrukturlastenausgleich. Es ist nicht einsichtig, warum die Ressourcenguillotine ohne Gegenfinanzierung abgeschafft werden soll, im Gegenzug aber auf die einheitliche Abschöpfung verzichtet wird. Wir sehen darin eine einseitige Bevorzugung der Stadt Luzern, die nicht zu rechtfertigen ist.
Die übrigen Anpassungen tragen wir ohne Änderungsantrag mit.

3. Berichte / Pendenzen
Die vom Parlament eingeforderten Berichte über die Auswirkungen des Gewässergesetzes, des Raumplanungsgesetzes und des Finanzhaushaltsgesetzes für Gemeinden beurteilen wir als korrekt abgefasst. Es ergibt sich kein Handlungsbedarf für den Finanzausgleich.
Für die zukünftigen Wirkungsberichte sehen wir dennoch Pendenzen, die zu bearbeiten sind. Dazu zählen einerseits die Grössen der Lastenausgleichstöpfe, anderseits aber auch die Höhe der Mindestausstattung. Zu klären ist, ob die Mindestausstattung ressourcenabhängig gestaltet werden muss, um so einen Anreiz zur individuellen Verbesserung zu geben. Um dies haushaltneutral zu gestalten, müsste die Mindestausstattung für die ressourcenschwächsten Gemeinden wohl gekürzt, für die Gemeinden mit Ressourcenindex um 85 angehoben werden. Im Rahmen des Wirkungsberichts sind Modelle und Finanzierungen aufzuzeigen. Dabei sind die Auswirkungen einer allfälligen AFR 18 zu beachten.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und hoffen, dass Sie auf unsere Anliegen eingehen können.

Freundliche Grüsse
SVP Kanton Luzern

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