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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort zur Klima- und Energiepolitik 2021

Die SVP Kanton Luzern dankt allen Beteiligten für den ausführlichen Bericht zur Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern und anerkennt den grossen Effort der für diesen Planungsbericht gleistet wurde.

→zum Berichtsentwurf←

Vorbemerkung 1:

Im Juni 2019 hat die SVP Kanton Luzern ihr Positionspapier zur Klimapolitik vorgestellt (https://www.svp-lu.ch/wp-content/uploads/sites/16/1_Positionspapier-Klimapolitik.pdf). Dieses Papier mit dem Titel «Innovation statt Repression» bildet die Basis unserer nun vorliegenden Vernehmlassungsantwort. Der Titel des Positionspapiers ist dabei Programm, so dass wir uns klar auf den Standpunkt stellen, dass Repressionen in Form von Steuern, Abgaben, Verboten und Vorschriften grundsätzlich vermieden werden sollen. Die Eigenverantwortung in Verbindung mit Innovation und guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel verstärkte steuerliche Absetzbarkeit und andere positive Anreize, haben für uns Priorität. Der grösste Kritikpunkt ist für uns, dass die Kosten für die Privaten in keiner Art und Weise aufgezeigt werden. Einzig die Kosten für die öffentliche Hand darzustellen, zeugt von einer einseitigen Behördensicht. Es werden die Bürgerinnen und Bürger sein, die die Kosten des Klimaberichts zu tragen haben. Für den definitiven Planungsbericht wünschen wir uns diesbezüglich klare Angaben, wie hoch die Kosten für die Privaten sind und welche Bevölkerungsgruppen diese tragen müssen. Dabei stellen wir uns Kategorien wie Stadt vs. Land, MIV-Benützer vs. Velofahrer, Eigentümer vs. Mieter, reich vs. Arm oder Industrie vs. Gewerbe.  Das Ausweisen der detaillierten Kosten für die einzelnen Gruppen ist für eine unbedingte Voraussetzung. Sollte diesem Wunsch nicht entsprochen werden ist eine fundierte Diskussion über den Planungsbericht nicht möglich und die SVP wird den Bericht zurückweisen, bzw. ablehnend zur Kenntnis nehmen.

Vorbemerkung 2:

Die SVP kritisiert, dass der Bericht von einer Annahme des CO2-Gesetzes ausgeht. Natürlich ist ein Abgleich mit der Bundespolitik wichtig. Warum der Klimabericht allerdings unmittelbar vor der Abstimmung über das CO2-Gesetz in die Vernehmlassung geht, ist nicht erklärbar. Sollte das CO2-Gesetz abgelehnt werden, ist der Bericht nicht mehr haltbar. In diesem Fall verlangt die SVP entweder den Verzicht auf den Bericht oder mindestens ein neue Vernehmlassung.

Vorbemerkung 3:

Der Klimawandel und die entwickelten Massnahmen basieren auf wissenschaftlichen Ergebnissen. Wissenschaftliche Ergebnisse sind naturgemäss einem Fortschritt unterworfen. Für die SVP ist es wichtig, dass die wissenschaftlichen Ergebnisse stetig überprüft und die Massnahmen diesen Ergebnissen angepasst werden.

Vorbemerkung 4:

Für die SVP sind zielgerichtet Massnahmen notwendig. Wenn es darum geht, die CO2-Emissionen zu reduzieren, müssen die Massnahmen auch wirklich dieses Ziel verfolgen. Auf wohlstandsgefährdende Massnahmen unter dem Deckmantel der CO2-Reduktion ist zu verzichten. Als Beispiel soll das 2000-Watt-Ziel mit dem 1 Tonne C02-Ziel verglichen werden. Wird mehr Strom verbraucht, dieser aber umweltfreundlich erzeugt, so sind die Ziele der CO2-Reduktion erfüllt. Für das 2000-Watt-Ziel fehlt in diesem Fall die Legitimation.

Aus dem Planungsbericht lassen sich zwei Schwerpunkte ablesen: Adaption und Mitigation. In Anbetracht dessen, dass die Schweiz bloss 0.1% der CO2-Emissionen verursacht (Territorialperspektive), setzt die SVP Kanton Luzern den Schwerpunkt auf Massnahmen im Bereich Adaption, also der Anpassung an die Klimaveränderung. Dies vor dem Hintergrund, dass diese wahrscheinlich selbst dann nötig sein werden, wenn der Kanton Luzern kein CO2 mehr ausstossen sollte.

Massnahmen zur Verhinderung des Klimawandels (Mitigation) lehnt die SVP Kanton Luzern nicht grundsätzlich ab. Diese basieren allerdings mehrheitlich auf Annahmen, die Kostenfolgen davon sind im Planungsbericht in keinster Weise erwähnt oder nur schon grob skizziert und erzielen global betrachtet keine Wirkung. Im Planungsbericht wird aber suggeriert, mit den teils einschneidenden Zielen und Massnahmen sowie den zu befürchtenden enormen Investitionen könne das Klima massgeblich beeinflusst und zukünftige Kosten verhindert werden. Ob dies gelingt, wird vom Ausland abhängen. Es ist nicht auszuschliessen, dass ein vorbildliches Handeln andere Länder animieren könnte, ebenfalls aktiv zu werden. Es ist auch möglich, dass die Schweiz klimafreundliche Technologien exportieren könnte. Dann müsste aber im Rahmen des definitiven Berichts auf diese Wirkungskette hingewiesen und diese als eigentliche Quelle der Motivation für Massnahmen genannt werden.

Die logische Konsequenz für die SVP Kanton Luzern ist daher, dass wir die negativen Auswirkungen des Klimawandels mit sinnvollen und zielgerichteten Investitionen und Planungen mindern. Auf teure und unsinnige Symbolpolitik, beispielsweise beim Thema Ernährung, ist zu verzichten.

Grundsätzlich wird im Planungsbericht aus Sicht der SVP zu wenig auf technische Lösungen eingegangen. Namentlich Carbon Capture Anlagen werden zu wenig thematisiert und als zu wenig ausgereift dargestellt. Gespräche mit führenden Unternehmen in diesem Bereich zeigen aber, dass diese Anlagen bereits heute funktionieren, beispielsweise in Hinwil. Mittelfristig, bis 2030, wird die Rückgewinnung einer Tonne CO2 noch 150-200.- kosten. Die SVP fordert daher, dass sämtliche CO2-Reduktionsmassnahmen sich bezüglich Verhältnismässigkeit an diesem Wert orientieren. Liegen die Kosten zur Einsparung einer Tonne CO2 höher als 200.- werden wir diese konsequent ablehnen.

Im Folgenden beziehen wir detailliert Stellung zu den verschiedenen Massnahmen und stellen am Ende jeweils entsprechende Forderungen.

Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Wasserwirtschaft: Die skizzierten Massnahmen sind grundsätzlich sinnvoll. Für die SVP ist allerdings wichtig, dass kein Kulturland verloren geht und neue Schutzzonen möglichst vermieden werden (betrifft KA-WW1). Die Landwirtschaft darf dabei nicht als Sündenbock missbraucht werden, denn die Landwirte sind sehr bemüht, die natürlichen Ressourcen zu schonen. Unserer Meinung nach wird bei den Chancen und Risiken zu sehr mit Horrorszenarien gerechnet und es fehlt der Bezug zur ständig wachsenden Bevölkerung.

Waldwirtschaft: Der Erhalt von Ökosystemleistungen ist wichtig und richtig. Wir teilen die Ansicht, dass der Wald auch weiterhin wirtschaftlich genutzt wird und diese Nutzung womöglich weiter ausgebaut wird. Eine Nutzung von einheimischem Holz für Bauten ist insbesondere auch aus ökologischen Gründen sinnvoll. Wie dies geschehen soll wird im Planungsbericht jedoch nicht erwähnt. Im Hinblick auf den definitiven Bericht verlangen wir eine Massnahmenliste.

Staatliche Beratungsangebote sind auf ein Minimum zu beschränken, wo möglich und nötig soll diese von Privaten (Verbänden, Korporationen) erbracht werden. Eine Sensibilisierung für die Auswirkungen des Klimawandels in der Ausbildung beurteilen wir als richtig. Sie darf allerdings nicht zu einer einseitigen politischen Beeinflussung führen.

Auch im Bereich Waldwirtschaften fehlen Angaben zu den Kosten (betrifft KA-WA5 – 8). Präzisierungen sind daher erwünscht. Eingriffe in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer sind zu vermeiden.

Bei der Jungwaldpflege ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten. Betreffend Altholz bedarf es rechtliche Vorgaben z.B.im Submissionsrecht. Bei der Unternutzung des Waldes gilt es zu beachten, dass die Holzwirtschaft unter grossem Druck durch Billigimporte steht. Dass die Nachfrage nach inländischem Holz erhöht werden soll, ist gut, jedoch fehlen Angaben dazu, wie dies erreicht werden soll. Uns fehlt zudem der Bezug zur Nutzung von Holz als Energiequelle – insbesondere auch im Zusammenhang mit Fernwärmeverbünden. Wir können uns auch vorstellen, dass den Gemeinde Vorschläge gemacht werden könnten, wie die Holzbauförderung über das Bau- und Zonenreglement erfolgen könnte.

Landwirtschaft: Auch hier begrüssen wir die Sensibilisierung während der Ausbildung. Ebenfalls darf auch hier die Ausbildung nicht zu einer einseitigen politischen Beeinflussung führen. Beratungen ausserhalb der Ausbildung sind wo möglich durch Private Verbände zu erbringen, mit allfälliger Kostenbeteiligung und einem Leistungsauftrag.

Der Planungsbericht kommt zum Schluss, dass vielerorts Viehwirtschaft die einzige oder optimale landwirtschaftlich Nutzung darstellt. Die SVP lehnt Kürzungen des Tierbestands ab. Die heutigen Tierbestände haben eine Geschichte und sind auch eine Folge der Spezialisierung. Eine Senkung der Tierbestände schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Luzerner Landwirtschaft und damit den Agrarkanton Luzern.

Fruchtfolgeflächen und Erträge sollen erhalten oder gesteigert bzw. ausgebaut werden. Es kann jedoch nicht sein, dass den Landwirten notwendige bauliche Erweiterungen verwehrt werden, während für Gewässerräume und Schutzzonen hunderte Hektaren beansprucht werden.

Weiter ist die Aussage «Die hohe Nutztierdichte und entsprechend hohe Futtermittelzufuhr führen zu einem Überschuss an Hofdünger» falsch. Alle Betriebe müssen eine Import- Exportbilanz mit einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz aufweisen. Die Massnahme KA-L6 Förderung schonende Bodenbearbeitung, Umwandlung Ackerland in Grünland, ist ein Zielkonflikt/Widerspruch, da dadurch mehr Spritzmittel benötigt werden, das fehlende Getreide importiert werden muss und das Grünland mehr Rindvieh benötigt. Wir wünschen daher die Streichung dieser Massnahme.

Biodiversitätsmanagement: Wie bei der Waldwirtschaft anerkennt die SVP die Ökosystemleistungen, die es zu schützen gilt. Das Biodiversitätsmanagement darf aber nicht dazu führen, dass die Siedlungsentwicklung noch mehr eingeschränkt wird oder dass Kulturland verloren geht. Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung des Planungsberichts Biodiversität ausreicht. Die Massnahmen sind zu streichen oder zumindest mit entsprechenden Präzisierungen und Commitments bezüglich Erhalt von Kulturland zu ergänzen.

Umgang mit Naturgefahren: Die SVP begrüsst die Erstellung und Aktualisierung von Gefahrenkarten, betroffene Eigentümer müssen aber angemessen entschädigt werden, wenn ihre Eigentumsrechte dadurch tangiert sind. Beratungsangebote sind möglichst durch private Organisationen zu erbringen.

Gesundheit: Dieses Kapitel ist grundsätzlich unnötig und sollte aus Sicht der SVP gestrichen werden. Die drei Massnahmen beziehen sich auf die steigenden Temperaturen und beinhalten bloss Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen. Einerseits erachten wir die Bürger als mündig und eigenverantwortlich genug, als, dass ihnen der Kanton sagen muss, wann sie trinken müssen und wann es am heissesten ist. Andererseits, sollte ein Bedarf nach solchen Infos bestehen, können diese problemlos von im Planungsbericht genannten Institutionen vermittelt werden.

Energie: Die Verstärkung der Massnahmen KA-E1 + 3 sind unnötig. Neue Technologien werden sich ohnehin durchsetzen, da braucht es keine Koordination. Diese beiden Massnahmen sind eher Arbeitsbeschaffungs- als Klimaadaptionsmassnahmen. Massnahme KA-E2 ist zu begrüssen.

 Tourismus: Die Risiken, insbesondere für den Wintertourismus, sind real. Insgesamt überwiegen in diesem Bereich allerdings die Chancen. Wir erachten den Spielraum für eine Adaption seitens des Kantons als gering. Die genannten zu verstärkenden Massnahmen zielen vor allem auf das Image des Kantons. Marketingmassnahmen sind aber nicht Aufgabe des Staats, sondern der entsprechenden Unternehmen, Verbände und möglicherweise der betroffenen Regionen. Eine Verstärkung der Massnahmen lehnen wir ab und wünschen daher die Streichung des Kapitels Tourismus.

Raumentwicklung: Höhere Temperaturen führen nicht zu einer reduzierten Lebensqualität, dazu genügt ein Blick in südlichere Länder. Dass der Richtplan Klimaadaptionsmassnahmen berücksichtig ist nötig, Hitzeinseln können so vermieden und Lüftungskorridore geschaffen werden. Dies wird aber bereits mit den bestehenden Massnahmen berücksichtigt. Die Massnahmen KA-R3 + 5 sind reine Arbeitsbeschaffung, es gibt in diesem Bereich keinen Wissensmangel bzw. es sind die Gemeinden, die dafür verantwortlich sind. Die vier neuen Massnahmen lehnen wir daher ab.

Das Klimaschutzziel «Netto null 2050

Das Ziel Netto null ist demokratisch legitimiert. Ob das Ziel erreichbar ist, ist umstritten. Wer sich mit der Technologie und Innovation befasst und ein wenig rechnen kann, kommt zum Schluss, dass der grenzenlose Optimismus, den die skizzierten Massnahmen versprühen, von internationalen Entwicklungen abhängt. Daher wünscht sich die SVP ein klares Bekenntnis zu technischen CO2-Senken. Die Ergänzung eines entsprechenden Kapitels im Planungsbericht wird von uns verlangt. So kommt selbst der IPCC zum Schluss, dass ohne solche Carbon Capture Anlagen das Ziel netto 0 bis 2050 nicht erreicht werden kann.

Mit der Abschaltung der Atomkraftwerke verlieren wir eine zentrale Grundversorgung mit Bandenergie. Diese können wir mit der Fotovoltaik nicht ersetzen, denn der Flächenbedarf in der Schweiz für Fotovoltaikanlagen ist gar nicht vorhanden. Fotovoltaik ist nur ein Teil der Grundversorgung der erneuerbaren Energie. Sie produziert Flatterstrom, das heisst: Keine sichere Grundversorgung.

Massnahmen zum Klimaschutz und im Energiebereich

 Mobilität: Die SVP unterstützt einen Ausbau der Infrastruktur für den Langsamverkehr. Die finanziellen Mittel dazu dürfen aber nicht aus dem Strassenetat, gespiesen aus LSVA, Motorfahrzeugsteuer und Mineralölsteuer, kommen. Der Regierungsrat soll sich daher dafür einsetzen, dass insbesondere Radfahrer sich stärker an den Infrastrukturkosten beteiligen müssen. Dies kann zum Beispiel über eine Vignette geschehen.

Weiter lehnt die SVP eine Umstrukturierung der Motorfahrzeugsteuer ab. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass diese eine Steuer für die Benutzung der Kantonsstrassen ist. Diese Benutzung erfolgt unabhängig vom Verbrauch oder der Antriebsart eines Fahrzeugs, weshalb ein noch stärkerer Einbezug des Treibstoffverbrauchs unangebracht ist. Ausserdem ist bereits die heutige Motorfahrzeugsteuer ökologisch. Wie die Diskussionen um die letzte geplatzte Revision zeigten, waren die vorgestellten Varianten nicht zwingend ökologischer. Sollte die Motorfahrzeugsteuer gegen unseren Willen so umgestaltet werden, dass Fahrzeuge mit höheren Motorfahrzeugsteuern belegt werden, wenn diese mehr Treibstoff verbrauchen, verlangen wir, dass diese neuen Steuersätze nur für Neuwagen gelten. Dies unter dem Aspekt der Besitzstandswahrung.

Bei der zunehmenden Elektrifizierung der Mobilität gilt es zu beachten, dass wir dadurch und durch das Abschalten sicherer Stromquellen zunehmend abhängig von ausländischen (Atom-) Strom werden. Eine Abhängigkeit entsteht vor allem im Winter, so mussten wir bereits seit dem Jahr 2000 jeden Winter Strom aus dem Ausland beziehen. Dies ist nicht in unserem Sinne, weshalb wir der e-Mobilität nicht nur Positives abgewinnen können. Zumal diese aufgrund der Batterien einen zweifelhaften Nutzen für die Umwelt hat. Wir wünschen uns daher eine technologieoffene Unterstützung aller umweltschonenden, bzw. (weitgehend) CO2-freier Antriebsarten. So ist in unseren Augen auch die Wasserstoff-Technologie insbesondere für den Schwerverkehr nicht zu vernachlässigen.

Erstrebenswert ist, dass auch kleine Anbieter und nicht nur die grossen Player in Bereich Wasserstoff Support erhalten. Grundsätzlich sind unter diesem Punkt viele Fragen bezüglich der Kosten für den Kanton, aber insbesondere auch jenen für den Autofahrer, offen. Entsprechende Klärungen sind seitens der SVP gewünscht. Wobei zu erwähnen ist, dass wir wesentliche Mehrkosten in Form von Lenkungsabgaben für die Bevölkerung nicht akzeptieren werden.

Zu den konkreten Massnahmen:

o M1.1: Einverstanden, aber nur wenn keine Zusatzkosten entstehen.
o M1.2: Einverstanden, aber nur im öffentlichen Raum. Auf privatem Raum muss die Technologie-neutralität gelten. Konkret darf der Gesetzgeber den Privaten nicht die Vorbereitung von Ladestationen auferlegen. Dies muss auch durch andere alternative Antriebe erbracht werden können.
o M1.3: Ist aus den oben genannten Gründen ersatzlos zu streichen.
o M2.1: Einverstanden
o M2.2: Einverstanden
o M3.1: Einverstanden unter der Voraussetzung, dass die Kosten im Voraus ausgewiesen werden.
o M3.2: Einverstanden, z.B. via Vignette. Allerdings nicht zu Lasten des MIV.
o M3.3: Streichen, weil unnötig.
o M3.4: Ergänzung: Die Finanzierung von Velowegen soll nicht durch den MIV geschehen. Mit der eigenständigen Finanzierung sind wir einverstanden.
o M3.5: Streichen, jeder Bürger soll in der Wahl des Verkehrsmittels frei sein. Mobilitätsmanagement ist ein unangebrachter Eingriff in die Freiheitsrechte und würde kleine Betriebe benachteiligen.
o M3.6: Teilweise streichen. Die SVP lehnt Mobility Pricing ab und hat sich auch stets im Parlament dagegen ausgesprochen. Mobility Pricing ist verfassungswidrig. Warum die Regierung solche Vorschläge macht, können wir uns nicht erklären.
Ein Weiterverfolgen über Pilotversuche hinaus lehnen wir ab. Entsprechend erwarten wir die Streichung von Mobility Pricing aus dem Massnahmenkatalog.
o M3.7: Streichen. Bereits in den bisherigen Agglomerationsprogrammen haben wir diese Massnahmen kritisiert und abgelehnt. Ein Intensivierung dieser Massnahmen lehnen wir ab. Insbesondere Dosierungsanlagen, Fahrverbote und Neuverteilung von Verkehrsflächen lehnen wir ab.
o Die Erschliessung von privaten Liegenschaften muss jederzeit gewährleistet sein.

Landwirtschaft: Der Tierbestand soll nicht durch den Staat, sondern durch die Gesellschaft und den Markt reguliert werden. Einheimisches Fleisch darf nicht zum Luxusgut und durch Billigimporte substituiert werden. Eingriffe in den Tierbestand lehnen wir deshalb ab. Im Kanton Luzern ist Viehwirtschaft vielerorts die einzig sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung. Diesem Umstand gilt es Rechnung zu tragen. Mittels angepasstem Futter und Substituten bei Infrastruktur und Betriebsstoffen können Verbesserungen bei der CO2-Bilanz erreicht werden. In diesem Bereich sind Anstrengungen begrüssenswert. Alle Massnahmen müssen das Ziel haben, den Selbsternährungsgrad nicht zu senken. Weiter lehnt die SVP sämtliche Eingriffe in die persönliche Ernährung ab. Diese ist Privatsache und soll das auch bleiben.

Auch im Bereich Landwirtschaft fehlen Kostenangaben.

Zu den konkreten Massnahmen:

o L1.1: Einverstanden
o L1.2: Streichen. Vorgaben sind unnötig, weil die Erhöhung der Laktation aus wirtschaftlichen Gründen im Interesse der Landwirte ist.
o L1.3: Einverstanden
o L1.4: Einverstanden
o L1.5: Einverstanden
o L2.1: Einverstanden
o L2.2: Streichen. Wer seinen Betrieb umstellen will, soll das ohne Staat machen und sich am Markt orientieren. Zudem erhöht Biolandbau den Bedarf an Importen.
o L2.3: Streichen. Ist ein Widerspruch und Zielkonflikt wegen der Spritzmittel.
o L3.1: Streichen. Ernährung ist Privatsache.

Waldwirtschaft: Die Nutzung des Waldes als CO2-Senke begrüsst die SVP und die aufgezeigten Ziele und Massnahmen können von uns grösstenteils mitgetragen werden, sofern sich die Kosten im Rahmen halten. Die Stärkung von Holz als Baustoff befürworten wir und haben wir verschiedentlich auch bereits im Parlament unterstützt.

Zu den konkreten Massnahmen:

o W1.1: Einverstanden
o W1.2: Einverstanden, sofern dadurch kein Kultur- und Siedlungsland verloren geht. Eine entsprechende Präzisierung ist wünschenswert.
o W2.1: Einverstanden
o W3.1: Einverstanden. Eine Ergänzung zum Thema Holz als Energiequelle ist wünschenswert.
o W4.1: Einverstanden

Es sind zwingend Massnahmen zu erwähnen, WIE Holz als Baustoff gefördert werden soll.

Gebäude: Ein mehrheitliches Verbot von Ölheizung lehnen wir ab. Unnötiges Ersetzen von funktionierenden Geräten ist ökologisch unsinnig und hat steigenden Wohn- und Mietkosten zur Folge. Um einen Umstieg zu fördern, begrüsst es die SVP Kanton Luzern, wenn positive Anreize gesetzt statt Verbote eingeführt werden, zum Beispiel in Form einer verstärkten steuerlichen Absetzbarkeit. Ebenfalls Anreiz können geschafft werden, indem Alternativen geschaffen werden. Der Ausbau des Fernwärmenetzes befürworten wir daher. Die SVP plädiert zudem für die Abschaffung der Konzessionsgebühren für die Nutzung von Wärmepumpen, wodurch ein weiterer Anreiz geschaffen werden könnte. Wir wünschen, dass dieser Punkt in die Massnahmen aufgenommen wird. Extrem störend finden wir die Aussage, dass sich der Regierungsrat über eine allfällige Ablehnung des CO2-Gesetzes hinwegsetzen will und die Regel bezüglich CO2-Emmissionsgrenzwerte weiter verschärfen will. Sollte das CO2-Gesetz jedoch angenommen werden, ist der Start für den CO2-Grenzwert wie im CO2-Gesetz festgehalten auf 2026 zu verschieben (für MuKEn-Kantone möglich).

Zu den konkreten Massnahmen:

o G1.1: Einverstanden
o G1.2: Streichen. Lehnen wir ab, da die Kostenfolge unklar ist. Falls das CO2-Gesetz angenommen werden sollte, sind die Massnahmen ohnehin hinfällig, da die vorgegeben CO2-Grenzwerte genügen. Den Wechsel zum Stromerzeugungspotential lehnen wir ab. Es kann nicht sein, dass Liegenschaftsbesitzern Stromerzeugung gegen ihren Willen auferlegt wird.
o G2.1: Streichen. Die bisherigen Programme reichen aus. Der Regierungsrat kommt selbst zum Schluss, dass ein Umstieg sich rechnet, auch ohne Subventionen, wenn die Voraussetzungen geschaffen sind (bspw. vorhandenes Fernwärmenetz).
o G2.2: Streichen. Unnötige Bürokratie ohne Mehrwert. Der GEAK ist und bleibt ein freiwilliges Instrument.
o G3.1: Einverstanden, wenn das CO2-Gesetz angenommen wird.
o G3.2: Streichen: Eine kantonale Subventionswirtschaft lehnen wir ab.
o G4.1: Streichen: Eine kantonale Subventionswirtschaft lehnen wir ab. Baumaterialen sind national zu harmonisieren.

Zusätzlich fordern wir:

  • Eine Lösung für ältere Personen, die sich Sanierungen aufgrund fehlender Tragbarkeit nicht leisten können.
  • Eine Lösung für einfachere Sanierungen von Stockwerkeigentum (Bundeslösung nötig)
  • Für denkmalgeschützte Häuser sind Ausnahmen nötig
  • Die Kosten für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind aufzuzeigen.
  • Massnahmen zur Sicherung der Stromversorgung sind notwendig. Im Gegenzug sind die Netzgebühren

Industrie: Die Deindustrialisierung muss verhindert werden, bzw. darf durch die vorliegenden Massnahmen nicht noch verstärkt werden. Eine Verlagerung in Länder mit tieferen Standards als die Schweiz und der Kanton Luzern ist aus klimapolitischer und ökonomischer Sicht kontraproduktiv. Im Planungsbericht wurden diverse Betriebe genannt, die spielen für die betroffenen Regionen eine wichtige Rolle als Arbeitgeber. Der SVP fehlt allerdings der Bezug den KMUs und wie diese unterstützt bzw. betroffen sein werden.

 Zu den konkreten Massnahmen:

o I1.1: Streichen, weil unnötig. Die grossen Betriebe wissen selbst, was für sie sinnvoll ist. Ausserdem ist unklar was mit „Förderung“ gemeint ist. Mindestens eine Präzisierung dazu ist gewünscht.
o I1.2: Einverstanden. Dass dies auf privater Basis geschehen soll ist zu begrüssen.
o I.2.1: Änderung der Massnahme dahingehend, dass es sich nicht um eine Vorschrift, sondern eine Empfehlung handeln soll.
o I2.2: Änderung der Massnahme dahingehend, dass es sich nicht um eine Vorschrift, sondern eine Empfehlung handeln soll.
o I2.3: Einverstanden. Präzisierungen zu den Kosten sind gewünscht, insbesondere ob Subventionen fliessen werden oder nicht.

Entsorgung: Wir sind hier auf gutem Weg, wir anerkennen die bisherigen Anstrengungen in diesem Bereich. Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist dort, wo es auch ökonomisch sinnvoll ist, zu fördern. Auch Massnahmen gegen Food-Waste befürworten wir sehr, dies ist nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht für jeden Einzelnen sinnvoll. Genauso begrüssen wir eine verpflichtende Sammlung von Plastikabfall, sobald die Verwertungsquote auf das nötige Niveau von 50% steigt. Wir sind zudem überzeugt, dass Carbon Capture Anlagen hier einen wesentlichen Teil zu netto Null bis 2050 beitragen können.

Zu den konkreten Massnahmen:

o ER1.1: Streichen. Lenkungsabgaben lehnen wir ab.
o ER1.2: Einverstanden
o ER1.3: Einverstanden. Dient als Grundlage für sinnvolle und zielorientierte Investitionen bezüglich Klimaschutz. Den Ansatz via Verbände finden wir richtig.
o ER2.1: Einverstanden. Wichtigster Ansatz generell um CO2 Netto Null zu erreichen, nicht nur im Bereich der Entsorgung.
o ER3.1: Einverstanden, aber der Ansatz, dass die Ernährung beeinflusst werden soll lehnen wir, wie bereits gesagt, ab.
o ER4.1: Einverstanden
o ER4.2: Einverstanden

Vorbild Kanton Luzern: Energetische Sanierungen sollen nur dann vorgenommen werden, wenn sie auch wirtschaftlich sinnvoll und aufgrund des Zustandes der Gebäude notwendig sind. Dass der Regierungsrat gemäss KEnV dabei Spielraum hat, ist richtig und soll beibehalten werden.

Mobilitätsmangement und Vorschriften bezüglich des Arbeitswegs für Angestellte lehnen wir ab. Der Arbeitsweg und die Mobilität der Mitarbeitenden sind Privatsache. Damit der Kanton als Arbeitgeber attraktiv und für Mitarbeitende aus dem ganzen Kanton gut erreichbar ist, muss eine Anreise mit dem Auto für Mitarbeitende weiterhin möglich sein.

Die Klimaverträglichkeit darf bei Grossprojekten kein absolutes Gewicht haben, denn damit kann jedes Projekt von den politischen Gegnern in Frage gestellt werden. Dies würde zu einem Totschlagargument bei jedem Projekt führen. Die Klimaverträglichkeit muss in die allgemeine Güterabwägung einfliessen.

Die Verwaltung des Kantons Luzern ist für knapp 10% aller CO2-Emissionen verantwortlich. Die SVP sieht daher auch den Kanton Luzern in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten. Unser bevorzugter Ansatz wäre eine Redimensionierung der Verwaltung und damit einen Abbau von Regulierungen und Bürokratie in allen Bereichen. Wir wünschen uns, dass dieser Ansatz Eingang in der überarbeiteten Version nach dieser Vernehmlassung findet.

Zu den konkreten Massnahmen:

o V1.1: Einverstanden. Bestehende Infrastruktur darf jedoch nicht ohne Zwang nur wegen ökologischen Gründen abgerissen oder saniert werden. Der Kanton Luzern soll verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umgehen.
o V1.2: Einverstanden
o V1.3: Einverstanden
o V1.4: Einverstanden, wobei statt teurer und bürokratischer Labels auch die Gleichwertigkeit genügen muss.
o V2.1: Einverstanden
o V2.2: Einverstanden, aber nur wenn es sich finanziell rechnet.
o V3.1: Einverstanden
o V3.2: Einverstanden, mit Ausnahme von Notfallfahrzeugen.
o V3.3: Streichen. Ernährung ist Privatsache. Das Anliegen einer regionalen Beschaffung unterstützen wir.
o V3.4: Einverstanden, sofern keine zusätzlichen Stellen beim Kanton geschaffen werden.
o V4.1: Streichen. Arbeitsweg Wahl des Verkehrsmittels ist Privatsache.
o V5.1: Streichen. Würde künftig als Totschlagargument gegen jedes Projekt verwendet.
o V6.1: Streichen. Die Unternehmen sollen frei entscheiden, was sich lohnt und was nicht. Eine Sensibilisierung ist ok, aber nicht via Eignerstrategie.
o V7.1: Einverstanden
o V7.2: Teilweise einverstanden. Den sollte gestrichen werden.
o V7.3: Teilweise einverstanden. Der Teil mit den Finanzbeiträgen soll gestrichen werden.
o V8.1: Einverstanden

Energieversorgung: Die Nutzung erneuerbarer Energien ist sinnvoll und wird von der SVP unterstützt, als Ergänzung zu den zuverlässigen Energielieferanten wie beispielsweise die Wasserkraft. Denkverbote in diesem Bereich lehnen wir ab. Für die SVP ist wichtig, dass die Gemeindeautonomie wie bisher gewahrt wird, der Kanton soll den Gemeinden keine weitergehenden Vorschiften machen, wenn nicht zwingend nötig.

Zu den konkreten Massnahmen:

o E1.1: Einverstanden
o E1.2: Einverstanden
o E1.3: Soll als Anreiz statt als Vorschrift ausgestaltet werden.
o E2.1: Einverstanden
o E2.2: Einverstanden
o E2.3: Einverstanden. Es ist unklar was unter Förderung genau verstanden wird. Wir wünschen entsprechende Präzisierungen.

Insgesamt ist die SVP mit dem Klimabericht nicht zufrieden. Da die Kosten der Massnahmen fehlen, ist eine fundierte Aussage kaum möglich. Die Kosten-Nutzen-Analyse, die eine Priorisierung der Massnahmen erlauben würde, bleibt so ein Wunschdenken. Die unklar dargelegten Zahlen zeigen ausserdem nur die Auswirkungen auf den Kanton, nicht ansatzweise aber die finanziellen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. So werden höhere Abgaben und Steuern nicht genauer quantifiziert. Man bekommt fast den Eindruck, dass man bewusst die wahren Kosten verschweigen.

Damit wir als Partei den Bericht und die einzelnen Massnahmen mittragen können, sind für uns die finanziellen Kennzahlen zentral. Wie eingangs geschrieben, darf für uns die Einsparung einer Tonne CO2 nicht mehr als 200.- kosten. Dies ist mittelfristig der Betrag, der notwendig sein wird, um eine Tonne CO2 aus der Atmosphäre zu filtern und dauerhaft zu speichern.

Gesamtwürdigung

Die SVP anerkennt die Arbeit, die mit diesem Bericht geleistet wurde. Wir erkennen auch die Kontinuität in der Arbeit. Die SVP kann viele der Massnahmen mittragen. Dennoch gibt es auch wesentliche Differenzen, insbesondere in den Bereichen Mobilität und Landwirtschaft.

Die wesentliche Differenz und damit der Hauptmangel am Bericht sind die fehlenden Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Warum auf die Angabe der Kosten verzichtet wurde, obwohl dies bereits in den Echoräumen so gefordert wurde, bleibt im Dunkeln.

Wir fordern, dass im definitiven Bericht die Kostenfolgen für die Bürgerinnen und Bürger für die einzelnen Massnahmen dargelegt werden. Ohne Kostenangaben wird die SVP den Bericht zurückweisen, bzw. ablehnend zur Kenntnis nehmen. 

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