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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort zur Revision Lohnsystem

Die SVP Kanton Luzern dankt allen Beteiligten für den ausführlichen Bericht zur Vernehmlassung «Revision Lohnsystem Verwaltung» im Kanton Luzern.

Vorbemerkung 1:

Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Privatwirtschaft mit steigenden Kosten zu kämpfen hat. Im gleichen Mass ist die Bevölkerung besonders in den tieferen Lohnklassen durch höhere Krankenkassenprämien, steigende Nebenkosten und hohe Treibstoffkosten unter Druck. Diese Tatsachen dürfen im Rahmen einer Revision der Lohnsysteme in der Verwaltung nicht ausser Acht gelassen werden.

Vorbemerkung 2:

Die Gehälter, vor allem die jetzt schon hohen Gehälter in den Lohnklassen 14 und höher, sollen überdimensional gesteigert werden. Wir sind der Überzeugung, dass die Bevölkerung diese Massnahme nicht verstehen wird und lehnen eine die Revision zum jetzigen Zeitpunkt deshalb ab.

Wir teilen die Haltung des Regierungsrates nicht, dass die Erhöhung der Gehälter zu keinen direkten Mehrkosten führt. Zwar stimmt es, dass durch die Anpassung keine unmittelbaren Lohnerhöhungen erfolgen und zukünftige Anpassungen aufgrund des grösseren Potentials nur im Rahmen von Kantonsratsbeschlüssen über Lohnanpassungen über den AFP möglich sind. Es ist jedoch klar, dass diese Revision den Druck auf höhere Besoldungsanpassungen im AFP deutlich steigern wird.

Zur Vernehmlassung

 1 Besoldungsverordnung

 1 Abs. 1

Mit der vorgeschlagenen Lösung sind wir nur teilweise einverstanden. Die Erhöhungen aus der Tabelle 2 in den Lohnklassen 1 – 7 tragen wir mit. Die Erhöhungen ab den Lohklassen 14 und höher lehnen wir ab.

 1 Abs. 2

Die Aufhebung unterstützen wir.

1 Abs. 3

Die Lohnerhöhungen der obersten Lohnklassen lehnen wir ab. Aus diesem Grund lehnen wir auch diese Änderung ab.

2 Besoldungsverordnung für die Mitglieder der obersten Verwaltung- und Gerichtsbehörden und für die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber

1 Abs. 1

Die Lohnerhöhungen des Regierungsrates lehnen wir aus genannten Gründen ab. Somit ist der neue Absatz 1 zu streichen, beziehungsweise der Absatz 1 und 2 zu belassen.

1a Abs. 1 – 4

Die Spesen für Regierungsräte sind so zu belassen, wie sie im alten Reglement vorgesehen sind. Somit sind die Absätze 1 – 4 zu streichen.

3 Abs. 1

Die Lohnerhöhungen für die Staatsschreiberinnen und Staatsschreiber lehnen wir ebenfalls aus genannten Gründen ab. Somit ist der neue Absatz 1 zu streichen, beziehungsweise der alte Absatz 1 zu belassen.

3a Abs. 1 – 4

Die Spesen für die Staatsschreiberinnen und Staatsschreiber sind so zu belassen, wie sie im alten Reglement vorgesehen sind. Somit sind die Absätze 1 – 4 zu streichen.

 4 Abs. 1

Auch die Lohnerhöhungen mit neuem System lehnen wir ab und empfehlen auf dem alten System zu bleiben.

4a Abs. 1

Die Einführung neuer Spesen für Mitglieder des Kantonsgerichtes lehnen wir ebenfalls ab.

5a Abs. 1

Weil wir keine neuen Spesen einführen wollen, ist der neue Absatz 1 ebenfalls zu streichen.

Gesamtwürdigung

Insgesamt ist die SVP enttäuscht, dass der Kanton in einer für die Privatwirtschaft schwierigen Zeit die obersten Kaderlöhne in einer derartigen Höhe anpassen will. Für Löhne wie sie beim Kanton heute schon bezahlt werden, muss schon eine herausragende Qualifikation in der Privatwirtschaft erfüllt sein. Gerade KMU können sich solche Gehälter nicht leisten. Viel haben noch nicht einmal ihren Covit-19 Kredit zurückbezahlt und sehen sich jetzt mit steigenden Kosten und unterbrochenen Zulieferketten konfrontiert. Aus diesem Grund können wir das neue Lohnsystem nur für die Gehaltsstufen 1-3 mittragen. Alle anderen Erhöhungen oder neue Spesen lehnen wir ab. Da sich die Anpassung für die tiefen Gehaltsklassen allein kaum rentiert empfehlen wir, auf die Revision zu verzichten.

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und hoffen, dass Sie auf unser Anliegen eingehen können.

Freundliche Grüsse

SVP Kanton Luzern            

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