Vernehmlassungsantwort zur «Teilrevision des Kantonalen Familienzulagengesetzes
Vernehmlassung Entwurf Änderung Familienzulagengesetz
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Guido Graf
Die SVP Kanton Luzern dankt allen Beteiligten für den ausführlichen Bericht zur Vernehmlassung «Änderungen im Familienzulagengesetz» im Kanton Luzern und anerkennt das Bedürfnis der Familien nach Entlastung.
Vorbemerkung 1:
Die Familie ist das tragende Element unserer Gesellschaft. Eine starke und verantwortungsbewusste Gemeinschaft ist von enormer Wichtigkeit in unserem freien,
unabhängigen und neutralen Land. Insofern wollen wir die Familien dort unterstützen, wo ein Bedarf ausgewiesen ist, der Familie auch tatsächlich Entlastung bringt und den Staatshaushalt und seine Ressourcen, aber auch die Privaten, nicht übermässig belastet. Mit Blick in die anderen Kantone anerkennt die SVP das Bedürfnis um die geplante Erhöhung von Kinderzulagen.
Vorbemerkung 2:
Die vorgeschlagenen Erhöhungen werden jährlich geschätzte Mehrkosten von 3.5 Mio. Franken verursachen. Diese Kosten werden weitgehend von den Arbeitgebenden zu tragen sein. Angesichts der Corona-Situation beurteilen wir es als nicht gerechtfertigt, die Arbeitgeber mit diesen zusätzlichen Aufwendungen zu belasten. Die Mehraufwendungen für die Arbeitgeber sind deshalb durch dringend notwendige Entlastungen bei der Kapitalsteuer zu kompensieren. Die beiden Vorlagen sind politisch parallel vorzubereiten, damit dem Parlament und dem Volk zielgerichtete Reformen mit einer ausgewogenen Interessenabwägung vorgelegt werden können.
Vorbemerkung 3:
Die SVP beurteilt die Delegation von Finanzkompetenzen an die Regierung grundsätzlich als kritisch. Damit wird die Position des Kantonsrates als Budgetorgan geschwächt. Ausserdem besteht so die Gefahr, dass in politisch kritischen Situationen kurzfristig Anpassungen nach oben vorgenommen werden, während bei einem ordentlichen politischen Prozess der nachhaltige Wille nach Anpassungen gar nicht vorhanden wäre.
Der Vorteil von Regelungen über die Verordnung, dass bei einem engen Finanzrahmen allenfalls auch Kürzungen gemacht werden können, beurteilen wir weder als realistisch noch als opportun. Die SVP ist der Meinung, dass bei einem knappen Finanzrahmen der zuständigen Ausgleichskassen eine Kürzung der Kinderzulagen nicht zielführend wäre. Die Familien sollen Planungssicherheit haben – dies ist nur mit der Regelung im Gesetz gegeben.
Zur Vernehmlassung
§ 4 Abs. 2
Die Delegation an die Regierung lehnt die SVP klar ab. Es soll weiterhin eine Regelung im Gesetz bestehen. Damit wird Planungssicherheit geschaffen.
§ 25 Abs. 3
Die Anpassung der Höhe der Kinderzulagen können wir mittragen, wenn gleichzeitig eine Entlastung bei der Kapitalsteuer in gleicher Höhe erfolgt.
Gesamtwürdigung
Die SVP sieht bei den Kinderzulagen Handlungsbedarf. Damit diese zielgerichtete Erhöhung möglich wird, muss die Gesamtheit der Unternehmen steuerlich entlastet werden. Dies soll bei den Kapitalsteuern erfolgen, wobei die beiden Vorlagen parallel vorzulegen sind. Die SVP ist bereit, eine Reform unter diesen Umständen mitzutragen.
Eine Delegation der Kompetenz zur Festlegung der Höhe an die Regierung lehnt die SVP ab. Sollte der Regierungsrat an dieser Regelung festhalten wollen, wird die SVP die ganze Vorlage ablehnen.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und hoffen, dass Sie auf unser Anliegen eingehen können.
Freundliche Grüsse
SVP Kanton Luzern