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Vernehmlassung

Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung

1. Einheitliche Prämien für massive und nichtmassive Bauten (§ 17 Abs. 3 Entwurf; Erläuterungen Kap. 2.1)

Die Gebäudeversicherungsprämien sollen auf dem heutigen Niveau von massiven Bauten – also bei 0,55 Promille des Versicherungswertes – vereinheitlicht werden. Die Prämie für nichtmassive Bauten wird damit von heute 0,68 auf neu 0,55 Promille des Versicherungswertes gesenkt. Sind Sie damit einverstanden?

☒ Nein, nämlich:

Die Vereinheitlichung der Prämien erachten wir als nicht gerechtfertigt, da Weichbauten nachgewiesenermassen deutlich höhere Schäden verursachen. Die Angleichung mag politisch interessant sein, versicherungstechnisch ist sie nicht zu rechtfertigen. Keine private Versicherung könnte diesen Schritt machen.
Die Massnahme, die nur durch das Monopol möglich wird, macht die GVL unnötig angreifbar. Je stärker sie sich als Monopolversicherung von Marktmechanismen entfernt, desto wahrscheinlicher ist eines Tages ein Angriff auf dieses Monopol.
Die SVP unterstützt das Bauen mit Holz ausdrücklich. Der Baustoff Holz muss jedoch durch andere, geeignetere Massnahmen gefördert werden.
Wir könnten uns allenfalls den vom HEV eingebrachten Kompromiss vorstellen, dass nur Weichbauten ab einem gewissen Baujahr die gleiche Prämie erhalten.

2. Prämiengestaltung (§ 22; Erläuterungen Kap. 2.2)

Bei der Zuständigkeit für die Gewährung von Prämienrabatten wird vorgeschlagen, dass die Verwaltungskommission der GVL zwar Prämienrabatte soll gewähren können, allerdings nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. Sind Sie damit einverstanden?

☒ Ja

3. Weitere Bemerkungen?

Die SVP ist der Meinung, dass die kantonale Gewinnabschöpfung bei der GVL wieder rückgängig gemacht werden muss. Mittlerweile wurden viele Massnahmen aus dem Konsolidierungspaket wieder rückgängig gemacht oder durch andere Massnahmen er-setzt. Die Gewinnbeteiligung ist sachlich und politisch falsch und durch nichts zu recht-fertigen. Weder hat der Kanton je ein Dotationskapital gesprochen, noch trägt er irgend-welche Haftungsrisiken. Wir erwarten hier zeitnah eine Reaktion auf gesetzlicher Ebene.

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