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Leserbriefe

Das Spitalgesetz ist notwendig

Die FDP des Wahlkreises Entlebuch begründet ihr NEIN zum Spitalgesetz damit, dass die Leitplanken schon gesetzt seien und dass so flexibel auf künftige Entwicklungen eingegangen werden könne. Aus meiner Sicht ist diese Sicht gefährlich und auch ziemlich blauäugig. Wir haben zwar im Kantonsrat den Planungsbericht Gesundheit einstimmig genehmigt, auch mit Unterstützung der FDP und GLP. Darin ist auch das Leistungsangebot für unser Regionalspital in Wolhusen geregelt.

Die Zustimmung zum Spitalgesetz ist entgegen den Behauptungen der Gegner mit keinen direkten Zusatzkosten verbunden. Wobei: Einen solchen Planungsbericht gab es bereits im Jahr 2014. Damals wurde er jedoch nicht umgesetzt – sonst wäre das Spital Wolhusen längst gebaut und würde heute eine vollwertige Grundversorgung anbieten. Mir fehlt das Vertrauen, dass sich die Spitalverantwortlichen an die Vorgaben des neuen Planungsberichtes halten werden. Deshalb ist das revidierte Spitalgesetz in der jetzigen Situation dringend notwendig. Es schafft in einer unruhigen Zeit Sicherheit und Vertrauen.

Die von der FDP angesprochenen Leitplanken werden nur mit dem Gesetz verbindlich gesetzt. Die Regionalspitäler werden sich weiterhin auf die Grund- und Notfallversorgung beschränken. Eine sinnvolle Arbeitsteilung und optimale Zusammenarbeit werden dabei sogar kostensenkend wirken. Auch die dynamische Weiterentwicklung bei den Spitalleistungen und der dafür notwendige unternehmerische Freiraum ist weiterhin gewährleistet. Und das Wichtigste: Mit dem revidierten Spitalgesetz wird die medizinische Grund- und Notfallversorgung für alle Bewohnerinnen und Bewohner im ganzen Kanton wohnortsnah und bedarfsgerecht sichergestellt.

Stefan Dahinden,

Kantonsrat, Doppleschwand

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