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Leserbriefe

Stimmrechtsalter 16 oder 18?

Sich für Politik zu interessieren, ist nicht an ein bestimmtes Alter von 16 oder 18 Jahre gebunden. Der beste Beweis sind die jungen, engagierten Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die es trotz des Stimmrechtsalters von 18 Jahren geschafft haben, den Sprung in die Politik zu wagen. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich um politische Mitbestimmung geht oder eher um politisches Kalkül. Es scheint, dass die Senkung des Stimmrechtsalters nicht der Förderung junger Menschen dient, sondern vielmehr dazu, sie als Wählerbasis für linke und grüne Anliegen zu nutzen.

In der Lebensphase zwischen 16 und 18 Jahren müssen Jugendliche wegweisende Entscheidungen für ihre Zukunft treffen. Sie befinden sich in einer Findungsphase, und oft ist sind sie sich der Konsequenzen ihrer Entscheidungen nicht vollständig bewusst. Dies soll nicht despektierlich wirken, sondern ist einfach eine Frage der natürlichen Entwicklung. Politische Bildung braucht Zeit, und die Fähigkeit, komplexe Themen zu verstehen und abzuwägen, entwickelt sich erst mit zunehmender Reife.

Was macht wirklich den Unterschied, ob man mit 16 oder 18 Jahren abstimmen kann? Das bisherige System hat sich bewährt. Warum sollte es nun geändert werden? Für eidgenössische Abstimmungen gilt nach wie vor das 18. Altersjahr. In ein Amt kann man mit 16 Jahren nicht gewählt werden. Verträge können erst mit 18 Jahren abgeschlossen werden. Verantwortung zu übernehmen und zu handeln sollte Hand in Hand gehen. Ab 18 Jahre dürfen die Jugendlichen ein Leben lang mitbestimmen

Im Jahre 1991 wurde das Stimmrechtsalter von 20 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt, und 1996 wurde das Alter der Mündigkeit ebenfalls auf 18 Jahre gesenkt. Das Stimm- und Wahlrecht mit 18 Jahren stellt einen Kompromiss dar. Bleiben wir beim bisherigen Stimmrechtsalter und legen ein NEIN in die Urne.

 

Angela Lüthold,

Fraktionspräsidentin SVP

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