Unlauterer Wahlkampf in Entlebuch
Gemäss § 6 lit. e der Reklameverordnung (RV) dürfen Reklamen für Wahlen und Abstimmungen von höchstens 3,5 m2 während 6 Wochen vor und 5 Tage nach dem Wahl- oder Abstimmungstag aufgestellt werden.
Im Kanton Luzern und vielen anderen Kantonen dürfen politische Wahlplakate frühestens 6 Wochen vor dem Wahltermin in den Gemeinden aufgestellt werden.Dies wurde bis anhin akzeptiert und respektiert.
Doch in Entlebuch tritt «Die Mitte» diese Regelung mit Füssen. Wurden doch die Plakate ihrer Gemeinderatskandidaten bereits 8 Wochen vorher platziert. Sich somit Vorteile zu verschaffen, sich Regeln zu widersetzen, zeugt weder von Grösse noch sind sie Basis für einen fairen Wahlkampf. Demokratisch und fair wäre gewesen, sich an die Spielregeln zu halten. Ich appelliere an «die Mitte» Entlebuch: Spielt fair, aufrichtig, anständig. Alle Akteure sollten gleiche lange Spiesse haben.
Doch bei der «Die Mitte» von Entlebuch will man davon nichts wissen. Mit der Gegenpartei gemeinsam eine gütliche Lösung zu finden war schlicht nicht möglich. Ob sich diese uneinsichtige unfaire Vorgehensweise auszahlen wird, wird sich am 28. April 2024 zeigen.