Zum Leserbrief in der LZ von Josef Schuler
Josef Schuler schreibt in seinem Leserbrief vom 24. Oktober, der Kanton St. Gallen habe seinen Richtplan genehmigt und dass weder eine Einsprache eingegangen sei noch von einer Partei das Referendum ergriffen wurde. Rechtlich ist jedoch weder eine Einsprache noch ein Referendum möglich. Auch der Kantonsrat kann inhaltlich keinen Einfluss nehmen, er kann den Richtplan lediglich zur Kenntnis nehmen. Ein Richtplan liegt in der Kompetenz der Regierung. Es findet zwar in Form einer Vernehmlassung eine öffentliche Mitwirkung statt. Der Regierungsrat muss aber, «wenn er nicht will», auf keine einzige der Tausenden von besorgten Rückmeldungen eingehen.
Weiter schreibt der SP-Kantonsrat, «mit dem beschleunigten Bewilligungsverfahren, über welches wir am 24. November abstimmen, werden die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung stärker eingebunden». Mit dieser Aussage wird bewusst in die Irre geführt. Mit dem neuen Verfahren wird auf Stufe Gemeinde keine einzige «verbindliche» Meinung abgeholt oder berücksichtigt. Die Bevölkerung kann zwar in «geeigneter» Weise mitwirken und der Gemeinderat kann, «wenn er will», beim Regierungsrat Anträge stellen. Der Regierungsrat muss aber, «die Anträge nicht berücksichtigen. Ich stimme Nein, damit die direkte Demokratie gewahrt bleibt und die Bevölkerung vor Ort nicht bevormundet wird.
Andy Wandeler,
Kantonsrat SVP, Zell