Medienmitteilung: SVP Landwirtschaftskommission zum Saisonalen Rückbehalt
Die ganze Bürokratie, welche die Bauern schwer belastet, muss auf ein Minimum beschränkt werden. Mit den gemachten Vorschlägen geht es in Richtung Polizeistaat für die Landwirtschaft.

Die SVP LWK Kt. Luzern sieht den Saisonalen – Rückbehalt als Wiederspruch zur Marktlage.
An der Sitzung vom 9. März 20 befasste sich die SVP LWK mit dem Saisonalen- Rückbehalt von 4 Rappen bis Ende Mai. Man ist allgemein enttäuscht, dass trotz der geringen Milcheinlieferungen der saisonale Rückbehalt eingeführt wird. Das zuständige Gremium des ZMP hat einmal mehr zu Gunsten der Verwerterschaft entschieden. Die SVP LWK fordert den ZMP auf, den Rückbehalt für die Monate April und Mai zu sistieren und eine Milchpreisforderung zu stellen.
SVP stellt Forderungen zur AP 2022
Das Schweizervolk hat 2017 dem Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit mit 78,6% zugestimmt. Die Selbstversorgung mit den gemachten Vorschlägen weiter zu senken ist Verfassungsbruch und inakzeptabel.
- So darf von der produzierenden Landwirtschaft kein Geld umgelagert werden. Im Gegenteil diese muss in Anbetracht der tiefen Selbstversorgungslage gestärkt werden.
- Die Nährstoffbilanz darf in Anbetracht auf Grossvieheinheit pro Hektare nicht geändert werden. Dies würde einen Tierabbau und den Hofdüngertourismus fördern. Zum andern sinkt mit den gestiegenen Erträgen der Phosphorgehalt in den Böden. Deshalb ist eine Änderung inakzeptabel. Die Stallbauten sind auf der heutigen Nährstoffbilanz aufgebaut, eine Änderung verteuert unter anderem die Landpreise und Pachtzinse und senkt den Selbstversorgungsgrad.
- Anstatt nur unsere Produktion mit zusätzlichen Ökologischen- und Tierschutzauflagen zu verteuern, sind an die Lebensmittelimporte exakt die gleichen Anforderungen zu stellen.
- Die Direktzahlungen sind an die SAK zu binden und auf 150.000.– Franken pro Betrieb zu beschränken.
- Bei einem Vergehen dürfen die Direktzahlungen nicht mehr gekürzt werden. Es soll ein moderates Bussensystem eingeführt werden. 50% der Betriebe hätten ohne Direktzahlungen kein Einkommen. Macht ein Bundesangestellter einen Fehler, so hat er auch keine direkte Lohnkürzung zu befürchten.
- Die ganze Bürokratie, welche die Bauern schwer belastet, muss auf ein Minimum beschränkt werden. Mit den gemachten Vorschlägen geht es in Richtung Polizeistaat für die Landwirtschaft.
Raumplanung:
Um in der Schweiz endlich eine einheitliche Regelung zu finden, sollen bestehende Wohnhäuser in der Landwirtschaftszone unabhängig von der Betriebsgrösse für Wohnzwecke genutzt werden können. Es ist unverständlich, dass bestehende Wohnhäuser nicht für Wohnzwecke genutzt werden können, wenn anderseits ein Bauer bei einem Baugesuch in der Fruchtfolgefläche Bodenverbesserungen machen oder Ersatz bringen muss.
SVP Landwirtschaftskommission Kanton Luzern
Präsident Klaus Furrer