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Medienmitteilung

Medienmitteilung zur Botschaft B 71 Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen – Erhöhung nicht rückzahlbare Beiträge

Die SVP hat in den letzten Sessionen vehement auf ein stimmiges Verhältnis zwischen den Kantonen, zwischen den Branchen und zwischen den grossen und kleinen Firmen gepocht. Diese zentrale Forderung der SVP wird nun erfüllt.

Wichtige Weiterentwicklung

Die SVP Kanton Luzern begrüsst die vom Bund eingeleitete Weiterentwicklung der Härtefallregelung für die von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen. Die vom Regierungsrat vorgelegte Regelung für den Kanton Luzern erfüllt die von der SVP geforderten Punkte bezüglich des Einbezugs der Sozialpartner und eines stimmigen Verhältnisses zwischen den Branchen. Mit einer guten Kommunikation dieser Vorlage kann die Politik teilweise verlorenes Vertrauen wieder zurückgewinnen.

In der Frühjahressession hat der Bund die Mittel für die von der Pandemie besonders betroffenen Firmen von 2.5 auf 10 Mrd. aufgestockt. Neu werden Firmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz zu 100% vom Bund übernommen. Im Gegenzug setzt der Bund auch die Kriterien für diese Firmen fest. Der Regierungsart beantragt nun, diese Regelungen auch auf die anderen Firmen auszudehnen. Dafür beantragt er einen Nachtragskredit von 4.2 Millionen. Die SVP begrüsst diese Anschlussgesetzgebung.

Stimmiges Unterstützungssystem

Die SVP hat in den letzten Sessionen vehement auf ein stimmiges Verhältnis zwischen den Kantonen, zwischen den Branchen und zwischen den grossen und kleinen Firmen gepocht. Diese zentrale Forderung der SVP wird nun erfüllt. Dank der Übernahme der grossen Firmen durch den Bund und der Festlegung der Bedingungen wird ein Referenzpunkt geschaffen, der für die anderen Firmen übernommen werden kann. So wird eine vertikale Gleichbehandlung sichergestellt (zwischen den grossen und den kleinen Firmen), gleichzeitig aber auch eine horizontale Gleichbehandlung ermöglicht (zwischen den Branchen und zwischen den Kantonen). Damit sollte der bisherige intransparente Wettbewerb zwischen den Kantonen durch eine gewisse Harmonisierung abgelöst werden.

Erhöhung der nicht rückzahlbaren Beträge ist folgerichtig

Die Regelung des Bundes sieht vor, die Entschädigung für die ungedeckten Fixkosten in erster Linie durch A-fonds-perdu-Beiträge auszurichten. Die SVP unterstützt den Vorschlag, diese Regelung konsequent auf alle Firmen anzuwenden. Der dafür nötige Nachtragskredit wird von der SVP mitgetragen. Dank der vollständigen Übernahme der grösseren Firmen durch den Bund, hält sich die finanzielle Belastung des Kantons in Grenzen.

Verbesserungen im Prozess

Die SVP anerkennt, dass die Regierung auch die geforderte Verbesserung der Prozesse realisiert hat. Einerseits wurden die Sozialpartner erfolgreich einbezogen, anderseits wurden auch die Kommunikationsmassnahmen verbessert. Schafft es die Regierung, auch dieses Paket gut zu kommunizieren, kann damit das Verständnis in der Wirtschaft wesentlich verbessert und Vertrauen zurückgewonnen werden.

Lockdown beenden

Die SVP Kanton Luzern bestärkt erneut die Forderung der Mutterpartei, dass nun der Lockdown rasch zu beenden ist. Die epidemiologische Situation und das Wissen um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden der Schliessungen bedingen sofortige Öffnungen. Es ist auf Schutzkonzepte zurückzugreifen, welche bei Bedarf anzupassen sind. Die Risikogruppen sind noch besser zu schützen. Nur mit diesen Öffnungen gibt man der Wirtschaft echte Perspektiven und führt sie aus der unbefriedigenden Abhängigkeit von staatlichen Unterstützungen heraus.

SVP Kanton Luzern

Publikation: Dienstag, 20. April 2021 08.00 Uhr

Für Rückfragen:

Angela Lüthold, Präsidentin                                 079 606 90 54

Armin Hartmann, Fraktionschef                          079 786 79 13

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