Medienmitteilung zur Steuerentlastung für Bevölkerung und Firmen
Die Steuergesetzrevision ist notwendig. Den degressiven Sozialabzug sieht die SVP kritisch……
Steuergesetzrevision ist auf Kurs
Die SVP unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der angedachten Steuergesetzrevision. Sie begrüsst Steuerentlastungen bei den natürlichen und juristischen Personen im Rahmen einer Steuergesetzrevision. Damit sich der Kanton Luzern weiter entwickeln kann, der Standort im Wettbewerb bestehen kann und attraktiv bleibt, sind Massnahmen notwendig. Der von der Regierung als Auslöser der Revision erwähnte Wirkungsbericht zur Existenzsicherung steht für die SVP weniger im Vordergrund.
In einer Erstbeurteilung nimmt die SVP wie folgt zu den Massnahmen Stellung:
Gemeinden
Die SVP forderte in ihrer Vernehmlassung, dass die Folgen der Auswirkungen auf die Gemeinden ernst zu nehmen sind und dass die Gemeinden mindestens mit 20 Mio. CHF aus den Mehrerträgen der OECD Steuern zu beteiligen sind. Mit dem neu ausgearbeiteten Verteilschlüssel wurde diesem Anliegen Rechnung getrage und die Ängste der Gemeinden ernst genommen.
Juristische Personen
Die vorgesehene Senkung der Kapitalsteuer und die Massnahmen bei der Patentbox sowie die Einführung eines Abzuges für Forschung Entwicklung sind ökonomisch und aus Wettbewerbsgründen notwendig. Für die Ansiedlung von Unternehmen und den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen sind gute Rahmenbedingungen wichtig. Die Etappierung der Kapitalsteuer begrüsst die SVP. Im Rahmen einer Güterabwägung werden die Details aber noch eingehend zu prüfen sein.
Natürliche Personen
Die SVP unterstützt grundsätzlich die Erhöhung der Drittbetreuungsabzüge, setzt aber voraus, dass eine Anknüpfung an die Arbeitspensen erfolgt. Die Erhöhung und Vereinfachung des Kinderabzuges können wir gut nachvollziehen. Wir haben Verständnis, dass Personen mit Kindern finanziell stark belastet sind. Somit wird mit der Anpassung der Kinderabzüge und Drittbetreuungsabzügen das Anliegen honoriert. Kein Verständnis hat die SVP dafür, dass der Eigenbetreuungsabzug abgeschafft wird und in den Kinderabzug integriert werden soll. Für die SVP ist es unerlässlich, dass Familien, welche ihre Kinder selber betreuen, steuerlich nicht benachteiligt werden. Mit dem minimalen Eigenbetreuungsabzug setzt der Kanton Luzern ein wichtiges Zeichen für diesen Bevölkerungsteil. Auf dieses Zeichen will die SVP nicht verzichten.
Dem neuen degressiven Sozialabzug steht die SVP kritisch gegenüber. Vielversprechender wäre eine Entlastung der unteren und mittleren Einkommen beim Tarifsystem gewesen.
Den Tarif bei den Leistungen aus Kapitalbezug von der Höhe abhängig zu machen und in zwei Schritten zu vollziehen, kann die SVP unterstützen.
Fazit
Die Steuergesetzrevision ist notwendig. Den degressiven Sozialabzug sieht die SVP kritisch. Insgesamt geht die Botschaft in die richtige Richtung, die Kommission ist jedoch angehalten, Korrekturen vorzunehmen.