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Medienmitteilung

SVP Kanton Luzern bestürzt über Bundesgerichtsurteil zur automatisierten Fahrzeugfahndung: Täterschutz vor Opferschutz?

Die SVP steht für eine Politik, die den Opferschutz vor Täterschutz stellt. Die Überwachung kritischer Daten und automatisierte Fahndungsmassnahmen sollen dem Schutz der Bevölkerung dienen und ermöglichen eine gezielte und schnelle Reaktion in dringlichen Fällen.

Mit Bestürzung nimmt die SVP Kanton Luzern das jüngste Urteil des Bundesgerichts zur automatisierten Fahrzeugfahndung (AVF) zur Kenntnis. Trotz der zunehmenden Bedrohungen durch Schwerstkriminelle, scheinen die Linken und die Grünen, zusammen mit gewissen Gerichten, den Täterschutz vor den Opferschutz zu stellen und den Datenschutz über die Sicherheit der Bevölkerung zu priorisieren. Für die SVP ist dies ein falscher Ansatz, der die Effektivität der Polizeiarbeit bei schweren Verbrechen stark beeinträchtigt.

Ein Beispiel für die Folgen dieser Einschränkungen: Die Baby-Entführung in Luzern

Ein erschütterndes Beispiel für die Wichtigkeit schneller Fahndungsmassnahmen und die Notwendigkeit effizienter polizeilicher Werkzeuge ist der bekannt gewordene Fall einer Baby-Entführung im Luzerner Kantonsspital. Hier wurde ein Neugeborenes direkt aus der Frauenklinik entführt, als eine Täterin sich als Pflegerin ausgab und das Baby mit sich nahm. Glücklicherweise konnte das Kind am selben Tag gerettet werden, doch der Vorfall verdeutlicht, dass in kritischen Situationen jede Minute zählt. Es ist unverständlich, warum datenschutzrechtliche Bedenken in solchen Fällen eine rasche Identifizierung und Festnahme eines Täters potenziell behindern könnten. Es gibt zurzeit leider genug Bedrohlichkeiten mit schweren Strafftaten als Folge.

Ungleichbehandlung zwischen mutmasslichen Tätern im ÖV und im Strassenverkehr

Besonders unverständlich ist, dass mutmassliche Täter, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, durch die Polizei kontrolliert werden können, während dies für Personen im Strassenverkehr durch das AVF-Urteil eingeschränkt wird. Eine lückenlose Kontrolle aller Verkehrsteilnehmer sollte zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit jederzeit möglich sein.

Die Schweizerische Volkspartei Luzern fordert Priorität für Opferschutz und Sicherheit und prüft eine Standesinitiative

Die SVP steht für eine Politik, die den Opferschutz vor Täterschutz stellt. Die Überwachung kritischer Daten und automatisierte Fahndungsmassnahmen sollen dem Schutz der Bevölkerung dienen und ermöglichen eine gezielte und schnelle Reaktion in dringlichen Fällen. Für uns ist Datenschutz wichtig, darf aber nicht zum Schutz von Tätern vor Opfern führen. Dieses Urteil untergräbt in unseren Augen den Einsatz für eine sichere Schweiz.

Daher überlegt sich die SVP, eine Standesinitiative einzureichen, um die kantonalen Polizeibehörden bei der Nutzung automatisierter Fahndungssysteme gezielt zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie die nötigen Mittel haben, um die Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen.

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Kontakt

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6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

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