Änderung Übertretungsstrafgesetz
Frage 1: Sind Sie mit dem Gesetzesentwurf grundsätzlich einverstanden und halten Sie die vorgeschlagene Regelung für praktikabel?
Ja
Bemerkung:
Sie sind genau so praktikabel wie immer, weil sich praktisch nichts ändert. Viel Lärm um nichts und das auch noch aufgrund von Fremden Richtern.
Frage 2: Sind die Erläuterungen zur Gesetzesänderung verständlich und richtig?
Ja
Frage 3: Sind Sie damit einverstanden, dass das Sammeln von Gaben und der Verkauf von Abzeichen nach wie vor einer Bewilligung bedarf (vgl. Sammelverordnung, SRL Nr. 958a) und das Sammeln ohne
Bewilligung strafbar bleibt (vgl. § 26 UeStG)
Ja
Frage 4: Sind sie mit der vorgeschlagenen Strafnorm betreffend das unerlaubte Betteln in § 26a Absätze 1 bis 3 UeStG einverstanden?
Ja
Frage 5: Haben Sie weitere Bemerkungen?
Bemerkung:
Die SVP des Kanton Luzern stört sich daran, dass wir aufgrund eines Urteils von Fremden Richtern dieses Geschäft behandeln müssen. Zumal sich in der Praxis nicht wirklich etwas ändert, wir aber Kosten und Energie
aufwenden müssen um uns bürokratisch der EU anzugleichen.