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Vernehmlassung

Stellungnahme “Massnahmenprogramm 2025-2028 Naturgefahren”

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Die SVP Kanton Luzern bedankt sich für die Einladung, zur Vernehmlassung «Massnahmenprogramm 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer» und für die Möglichkeit, eine Stellungnahme abgeben zu dürfen.

Die Botschaft mit dem Massnahmenprogramm 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer ist aus Sicht der SVP grundsätzlich ausgewogen und gut strukturiert. Die Einleitung der Botschaft mit Rückblick auf die Periode 2020-2024 ist sehr ausführlich beschrieben und nachvollziehbar. Dass nicht alle Schutzdefizite auf einmal behoben werden können und daher in einer
langfristigen Planung unter Berücksichtigung des Schadenpotenzials, des Risikos und in Übereinstimmung mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erfolgen, kann die SVP ebenfalls nachvollziehen.

Im Grundsatz begrüssen wir die Grundsätze und Priorisierung der Projekte, sehen aber in einigen Bereichen klare Zielkonflikte.

Der Schutz vor Naturgefahren ist wichtig und hat auch für die SVP eine grosse Bedeutung. Wir sind der Meinung, dass insbesondere Hochwasserschutzprojekte primär zu behandeln sind. Bei der Priorisierung begrüssen wir eine Berücksichtigung nach der Dringlichkeit und der Kosten-Nutzen- Analyse. Wichtig erscheint uns, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für Sofortmassnahmen
nach Unwetterereignissen eingestellt sind.

Bei einer Revitalisierung oder Renaturierung ist der bauliche Aufwand und der Eingriff in die Natur oft unverhältnismässig. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis fällt dadurch negativ aus. Zu viel landwirtschaftliche Nutzfläche und oft sehr wertvolle Fruchtfolgeflächen gehen dabei verloren. Deshalb beurteilen wir solche Projekte mehrheitlich als kritisch.
Auf Grund dessen verlangen wir, dass Projekte, welche die Revitalisierung und die Renaturierung betreffen, sekundär priorisiert werden.

Wenn nachweislich kein Mehrwert ersichtlich ist, wie beispielsweise beim Projekt an der Kleinen
Emme zwischen Schüpfheim und Escholzmatt (ökologische Aufwertung und Revitalisierung), fordern
wir, dass diese Projekte ersatzlos vom Massnahmenprogramm 2025-2028 gestrichen werden.

Die SVP ist sich bewusst, dass die kantonalen Kompetenzen bei den Projekten oft vorgegeben und auch beschränkt sind und zudem viele Vorgaben vom Bund gemacht werden. Trotzdem erwarten wir, dass der bestehende Freiraum bei der Projektierung genutzt wird und pragmatische Lösungen gesucht werden. Gerade wenn gegen den Willen der Grundstückbesitzer Landerwerb notwendig wird, ist das Projekt, wenn möglich, so anzupassen, dass der Eigentümer vom Projekt dennoch überzeugt werden kann. Es ist wichtig, dass die Landbesitzer und alle Beteiligten frühzeitig informiert und in die Projektplanung eingebunden werden.

Projekte sollten so umgesetzt werden, dass sie im Grundsatz für Natur und die Bevölkerung langfristig einen Mehrwert erbringen. Projekte, die eine negative Wirkung erzielen, wie beispielsweise im P 121- Postulat Bossart Rolf beschrieben, müssen stark hinterfragt werden. Die SVP erwartet hier eine selbstkritische Einschätzung der zuständigen Dienststelle.

Als wichtig erachten wir auch, dass bei Projekten, welche über die Kantonsgrenze geplant sind, eine Koordination mit dem Nachbarkanton angestrebt wird. Hochwasserschutzprojekte sollten zwingend über die Kantonsgrenze hinaus möglichst gleich umgesetzt werden.

Dass auf Grund von Einsprachen im Massnahmenprogramm bewusst ein Projektüberhang geplant ist, um die im jährlichen Aufgaben- und Finanzplan eingeplanten Investitionsmittel tatsächlich auszuschöpfen, ist bedauerlich, aber nachvollziehbar dargelegt. Ein Lösungsansatz mit dem Ziel für eine verbindlichere Planungssicherheit für den Kanton und die Gemeinden würden wir begrüssen.

Schlussbemerkung:
Die SVP des Kantons Luzern unterstützt im Grundsatz das vorliegende Massnahmenprogramm 2025- 2028 zum Schutz vor Naturgefahren. Auf eine Stellungnahme zu den einzelnen Projekten im Anhang 1-3 verzichten wir, weil uns das lokale Wissen fehlt. Wir erwarten aber, dass unsere Haltung in das Massnahmenprogramm 2025-2028 einfliesst.

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