Vernehmlassungsverfahren zum neuen Tourismusleitbild des Kantons Luzern
1) KAPITEL 4 «TOURISMUSLEITBILD»
Haben Sie allgemeine Bemerkungen zu Kap. 4 «Tourismusleitbild»?
4.1 Zuständigkeiten und 4.2 Aufbau und Struktur sind da, um die verschiedenen Akteure der Regionen zu animieren, mitzudenken, mitzuwirken und mitzugestalten.
Das Ziel «gemeinsam stärker zu werden», heisst Gemeinsamkeiten zu nutzen oder Gemeinsamkeiten zu finden und diese zu pflegen und zu verstärken.
Der wichtigste Satz im letzten Abschnitt von 4.3: «Die beste Strategie ist wirkungslos, wenn sie nicht gemeinsam gelebt wird.»
Genau so muss es sein. Alle Partner mir ihren Einzelstrategien am Tisch und gleichwertig entwickeln und umsetzen. Die ländliche Region nicht «verarmen» lassen, wegen zu strengen und zu aufwändigen Auflagen. Die Stadt nicht zu einem Rummelplatz für alle machen.
Zwischen den Zeilen hat man das Gefühl, dass alles so weiterläuft wie bis anhin, aber vor allem die Stadt Luzern und Umgebung von der Umsetzung am meisten profitieren wird. Die SVP Kanton Luzern befürchtet nur, dass vieles vom RAWI nicht bewilligt wird und von der Erhöhung der Gelder viel in Papiertiger enden wird.
Der Kanton Luzern soll sich zur massvollen Öffnung von einschränkenden Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes, wenn nötig auf nationaler Ebene, stark machen (z.B. zu Gunsten Umsetzung Agrotourismus, Kulinarik etc.). Der gestalterische Spielraum muss dadurch etwas grösser werden. Gleichzeitig muss der Fläche und dem Raum Sorge getragen und die räumlichen Belastbarkeitsgrenzen respektiert werden.
1.1) Kapitel 4.4 «Entwicklungsperspektiven»
Haben Sie Bemerkungen zu Kap. 4.4 «Entwicklungsperspektiven»?
Lebensqualität für Luzern ist der falsche Ausdruck und kann missverstanden werden. Geht es hier doch um den ganzen Kanton Luzern, der Lebensqualität haben soll und nicht nur «Luzern».
Die vier Ziele sind schon länger in den Einzel-Strategien der Regionen berücksichtigt, sonst wären die verschiedenen Regionen heute nicht da, wo sie jetzt stehen.
Das Ziel Klimaangepasste Destination führt schon eher wieder zu «pessimistischen» Gedanken. Ungewiss, was das zu bedeuten hat, wenn man weiss, dass alles zu schwarz angesehen wird und in kurzen Abständen eine Studie die andere wieder ablöst. Es soll nämlich das BUWD nicht noch mehr bremsen, um alles mit dieser Positionierung abzuwinken oder sogar zu verunmöglichen. Denn der letzte Punkt scheint für uns der wichtigste Punkt zu sein. «Tourismus im Einklang mit den Bedürfnissen der Luzerner Bevölkerung» Schliesslich soll es für alle im Kanton attraktiv sein hier Ferien und Freizeit zu verbringen und nicht in alle Richtungen zu verschwinden. Das ist am nachhaltigsten!
Unter vernetze Angebotsvielfalt:
Tagesgäste bzw. den Tagestourismus ist hier zu erwähnen. Dieses Angebot betrifft vor allem die ländlichen Regionen. So brauchen diese Gäste vor allem eine gute und sichere Strasse oder einen vernünftigen ÖV, der das Destinationsziel attraktiver erreichen lässt.
Von Luzern aus in alle Regionen, wird wohl immer mehr genutzt und die Gäste profitieren von der Vielfalt der Angebote. Hier sollen auswärts gemeinsame vernetzte Übernachtungen möglich sein, um als Gast all unsere Regionen kennenzulernen.
1.2) Kapitel 4.5 «Unsere Leitlinien»
Haben Sie Bemerkungen zu Kap. 4.5 «Unsere Leitlinien»?
Drei Leitlinien, die zum Dauerauftrag eines Tourismus-Kanton gehören!
Genau hier braucht es eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Gemeinden und dem Kanton. Innovative Ideen sollen ermöglicht werden und nicht verhindert werden. Hier wissen die Gemeinden und die Unternehmungen vor Ort, wie der Tourismus funktioniert und wie er nachhaltig verlängert und verbessert werden kann. Und diese Chancen sind zu nutzen und nicht bis zu einem Abbruch zu vergraulen.
Hier soll der Kanton unbedingt etwas MUT zeigen und mit den Gemeinden kooperieren.
Die Dachmarke «Luzern» muss sicher mit der DMO weiterhin gestärkt und unterstützt werden.
1.3) Kapitel 4.6 «Unsere Strategielinien»
Haben Sie Bemerkungen zu Kap. 4.6 «Unsere Strategielinien»?
Hier hat die UBE schon 20 Jahre Pionierarbeit geleistet und verdient ihr Label als touristischer Schwerpunkt im Richtplan auch im nächsten Leitbilde.
Einziger Schwachpunkt ist der Wolf in dieser Region. Der Herdeschutz kann nicht das Leisten, was er müsste. Die grössten Schaf-Weiden werden aufgegeben oder Schafe gehen frühzeitig zurück ins Tal. Die Alpen werden zusehends verganden und das ist für eine Tourismus Region mit sonst sehr gepflegten Alpen nicht vereinbar. Hier soll sich der Kanton Luzern etwas bewegen und der Regulation der Grossraubtiere etwas Schub geben.
Den anderen ländlichen Regionen sollen ihre Möglichkeiten zum touristischen Schwerpunkt erhalten bleiben und sollen ebenfalls nicht eingeengt werden, sondern diese sollen auch neue innovative und vernetzte Angebote schaffen können. Ganz im Fokus der verantwortungsvollen und wettbewerbsfähigen Tourismusentwicklung.
Prozesse, wo Beteiligte mitwirken, haben sich immer bewährt und sollen auch in der Umsetzung des Tourismusleitbildes zum Tragen kommen. Diese Form der Kommunikation und Prozessentwicklung liefert nicht nur mehr Ideen, sondern erhöht auch die Zufriedenheit der Bevölkerung und die Akzeptanz gegenüber beschlossenen Entwicklungsschritten.
2) KAPITEL 5 «UMSETZUNG DER STRATEGIELINIEN»
2) Kapitel 5 «Umsetzung der Strategielinien»
Haben Sie allgemeine Bemerkungen zu Kap. 5 «Umsetzung der Strategielinien»?
Airbnb-Angebote belasten nicht nur den Wohnungsmarkt, ohne für das Gewerbe und die Region eine nachhaltige Wertschöpfung zu hinterlassen, sondern leisten auch keinen finanziellen Beitrag an den Tourismus. Hier erwarten wir klare Ansagen und Massnahmen. Die Vermieter solcher Wohnungen haben ihren Beitrag zu leisten. Das Leitbild hat aufzuzeigen wie dies sichergestellt wird.
2.1) Kapitel 5.1 «Luzern Tourismus AG als Umsetzungspartnerin»
Haben Sie Bemerkungen zu Kap. 5.1 «Luzern Tourismus AG als Umsetzungspartnerin»?
Wir unterstützen die Umsetzung durch die Luzern Tourismus AG. Mit ihr soll die neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Die gewünschte Entwicklung braucht finanzielle Mittel in ihrer Umsetzung und nicht in deren Verwaltung.
Wer überprüft die Saläre der Luzerner Tourismus AG usw. und legt deren Obergrenze fest?
2.2) Kapitel 5.2 «Wirksame Rahmenbedingungen»
Haben Sie Bemerkungen zu Kap 5.2 «Wirksame Rahmenbedingungen»?
Hier muss der Kanton Luzern sich bewegen und offener sein, damit alle Akteure profitieren können.
Wichtig ist auch, dass die Mittel mit Zweck und Verwendung nachvollziehbar eingesetzt werden.
2.3) Kapitel 5.3 «Digitales Kompetenzzentrum»
Haben Sie Bemerkungen zu Kap 5.3 «Digitales Kompetenzzentrum»?
Digitalisierung ist immer zu optimieren. Das soll ein Dauerauftrag bleiben.
Unter den Akteuren muss alles abgesprochen sein, damit es schlussendlich funktionieren kann und nicht zum Desaster führt. Hier weiss die operative Ebene, jene die nah am Gast arbeiten, immer etwas mehr und soll mit einbezogen werden.
2.4) Digitalisierung Meldewesen im Tourismus
Sind Sie insbesondere damit einverstanden, dass der Kanton Luzern in Abstimmung mit den Gemeinden beabsichtigt, das Meldewesen im Tourismus zu digitalisieren?
Es ist aber genügend Zeit einrechnen, damit dieses Projekt nicht scheitert.
Wie schon beim Kompetenzzentrum ist auch hier zwingend, diesen Schritt mit den Gemeinden und Akteuren vor Ort abzusprechen.
3) KAPITEL 6 «KOSTEN UND FINANZIERUNG»
Haben Sie Bemerkungen zu Kap. 6 «Kosten und Finanzierung»?
3.1) Erhöhung der kantonalen Beherbergungsabgabe
Sie insbesondere mit der Erhöhung der kantonalen Beherbergungsabgabe auf 80 Rappen je Person und Logiernacht einverstanden (vgl. Kapitel 6.2)?
Erhöhungen von Gebühren gehören nicht zu unserem politischen Ziel. Hier braucht es eine Anpassung und auch Ausweitung auf die Airbnb-Angebote, damit die inhaltliche Finanzierung des Tourismusleitbildes möglich gemacht werden kann.
Auch Tourismus schafft Arbeitsplätze in Stadt und auf dem Land.
Alle Regionen müssen gleichbehandelt werden – nicht das Entlebuch oder die Stadt speziell
Die Gemeindeautonomie ist aufrecht zu erhalten
Einsparungen sind aufzeigen – Dauerauftrag
Finanzierungsmodell ist zu überprüfen – Tourismussteuer – nicht mehr über die Bewilligungsabgaben finanzieren
Es zeichnet sich aber eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen ab.
Klimaanpassungen fraglich, Kosten müssten definiert sein.
Kein Cluster Tourismus – die anderen Organisationen reichen aus – Unternehmer müssen auch selber aktiv sein und können sich nicht vom Staat bedienen lassen
Eine allfällige Gebührenerhöhung muss zwingend für die Digitalisierung eingesetzt werden, die auch den Randregionen eine zusätzliche Wertschöpfung ermöglicht.